Gemeinde Reichenbach an der Fils
73262 Reichenbach an der Fils
Aus den Rathäusern

Grabmale werden auf Standfestigkeit überprüft

Durch Witterungseinflüsse, Bodensenkungen oder durch gelockerte Verankerungen kommt es leider immer wieder vor, dass Grabsteine ihre Standfestigkeit verlieren...

Durch Witterungseinflüsse, Bodensenkungen oder durch gelockerte Verankerungen kommt es leider immer wieder vor, dass Grabsteine ihre Standfestigkeit verlieren und dadurch für die Besucher der Friedhöfe und auf dem Friedhof tätige Personen eine Unfallgefahr darstellen.

Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Zur Vermeidung solcher Unfälle wird einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale durch Fachkundige überprüft.
Die Standsicherheitsprüfung dient neben der Verhütung von Unfällen vor allem der Sicherheit der Friedhofsbesucher und der Grabnutzungsberechtigten. Durch die Beweisführung zur Standsicherheit des Grabmals können auch Schadensersatzansprüche abgewehrt werden. Aufgrund der derzeit gültigen Unfallverhütungsvorschriften ist der Friedhofsträger (Gemeinde Reichenbach an der Fils) verpflichtet, Grabmale einmal jährlich nach Ende der Frostperiode aus Gründen der Verkehrssicherheit auf ihre Standsicherheit hin zu prüfen (UVV 4.7 § 7).
Aus diesem Grund wird die Standsicherheitsprüfung der Grabsteine auf dem Friedhof in Kürze von der Firma Grabstein Prüfung Thoma aus Feldberg durchgeführt. Wird bei der Überprüfung eines Grabmals, dessen Standunsicherheit festgestellt, werden sofort entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorgenommen.
Nicht unmittelbar umsturzgefährdete Grabmale werden mit gelben Aufklebern markiert.

Bei stark umsturzgefährdeten Grabmalen wird die Grabstelle zusätzlich mit einem Band abgesperrt.

Die betroffenen Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, vor allem in ihrem eigenen Interesse, die Grabmale durch eine Fachfirma innerhalb von 4 Wochen wieder standsicher herrichten zu lassen, um die Gefahr zu beseitigen. Die Grabberechtigten werden gebeten, der Friedhofsverwaltung Frau Schimschik (Tel. 07153/5005-27 oder E-Mail: friedhof@reichenbach-fils.de) mitzuteilen, sobald die notwendigen Arbeiten durchgeführt wurden.

Die Friedhofsverwaltung bittet alle Grabnutzungsberechtigten sowie Friedhofsbesucher um Verständnis für diese Maßnahme.

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Ausgabe 19/2025
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