Gemeindeverwaltung Gosheim
78559 Gosheim
Aus den Rathäusern

Grabschmuck bei den Urnenwänden, Urnenstelen, Urnenerdhülsen und Rasengräber

Bei der Wahl dieser Bestattungsform haben sich die Angehörigen bewusst für die Grabpflege durch die Gemeinde und gleichzeitigen Verzicht auf Grabschmuck...

Bei der Wahl dieser Bestattungsform haben sich die Angehörigen bewusst für die Grabpflege durch die Gemeinde und gleichzeitigen Verzicht auf Grabschmuck entschieden.

Die Pflege der Flächen findet ausschließlich durch die Gemeinde statt.

Leider müssen wir feststellen, dass vor allem im Bereich der Urnenwände vermehrt Grabschmuck aufgestellt wird. Dieser Grabschmuck behindert die Pflege der Flächen durch die Gemeinde und ist zudem nach den Bestimmungen unserer Friedhofssatzung unzulässig.

Wir möchten Sie nun bitten, den Grabschmuck im Bereich der Urnenwände zu entfernen. Grabschmuck, der während einer Bestattung aufgestellt wird, bitten wir spätestens vier Wochen nach der Beisetzung zu entfernen.

Wir bitten darum, künftig auf das Abstellen von Grabschmuck bei den Urnenwänden, Urnenstelen, sowie den Urnenerdhülsen zu verzichten. Bei den Rasengräbern bitten wir ebenfalls darum, keinen Grabschmuck auf die Rasenflächen zu stellen.

Eine Bitte an alle grabpflegenden Personen:

Bitte deponieren Sie hinter den Grabstellen (Grabsteinen) keine Weihwasserflaschen, Kerzen, Blumenvasen, Harken, Messer, Scheren usw.. Es sieht nicht nur unschön aus, sondern birgt auch Unfallgefahren in sich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Erscheinung
Gosheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Gosheim
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Ausgabe 34/2024

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Gosheim

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von Gemeindeverwaltung Gosheim
22.08.2024
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