Die Grabstelleninhaber müssen den Grabstein nach dem Ende der winterlichen Witterung auf versteckte Mängel, die die Standsicherheit beeinträchtigen können, überprüfen.
Durch kräftiges Anfassen oder Rütteln oder auf andere geeignete Weise muss festgestellt werden, ob der Grabstein noch fest steht und sich nicht aus seinem Gefüge gelockert hat. Die Grabstelleninhaber haften gemäß §§ 836 und 837 BGB für einen eventuell entstehenden Unfallschaden. Die Grabstelleninhaber werden gebeten, die Prüfung ihrer Grabsteine vorzunehmen und sofern sich der Grabstein als nicht mehr standfest erweist, diesen umgehend von einem Fachbetrieb befestigen zu lassen.