Nach der Friedhofsordnung sind Grabmale dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich hierfür sind die Nutzungsberechtigten. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht führt die Friedhofsverwaltung alljährlich eine Standsicherheitskontrolle der Grabsteine durch. Wir weisen darauf hin, dass die diesjährige Kontrolle im laufenden Monat erfolgen wird.
-Friedhofsverwaltung-