Maßnahmen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe
und die betroffenen Kommunen Leimen und Nußloch
- Leimbach im Bereich Nußloch und Leimen-St. Ilgen -
Bisam und Nutria richten großen Schaden an den Dämmen des Leimbachs an. Die Wühltiere gefährden die für den Hochwasserschutz notwendige Stabilität der Uferböschung. Da die Populationen stark gewachsen sind, müssen nun Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die Tiere müssen bejagt bzw. gefangen werden.
Außerdem ist ihre weitere Ausbreitung einzudämmen. So sollte ein „aktives Füttern“ dringend unterlassen werden. Aber auch offene Komposthaufen stellen eine Futterquelle dar und sollten genau wie Nutzgärten entsprechend gesichert werden.
Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe ist für den Hochwasserschutz und die Unterhaltung der Dämme zuständig. Er hat sich gemeinsam mit den betroffenen Kommunen Leimen und Nußloch, den Jagdpächtern und der Unteren Jagdbehörde bezüglich der dringend gebotenen Bisambekämpfung und Nutriabejagung ausgetauscht. Vereinbart wurde, dass man hier noch enger zusammenarbeiten möchte und auch das Fangen der Wühltiere intensiviert werden soll. Dies stellt eine Daueraufgabe dar. Außerdem bedarf diese Aufgabe des Verständnisses und die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.
Nutria unterliegen im Gegensatz zum Bisam dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Die Eindämmung dieser Art erfolgt in Baden-Württemberg durch die reguläre Bejagung dieser Wildart im Rahmen der gesetzlichen Jagdzeiten. Zum Fangen (nahezu ausschließlich mit Fallen) des Bisams, der in Baden-Württemberg nicht dem Jagdrecht unterliegt und daher nicht regulär bejagt wird, ist gemäß Tierschutzgesetz ein Sachkundenachweis erforderlich.
Bitte helfen Sie mit, dass Tiere nicht an Nahrung kommen, um die unkontrollierte Ausbreitung nicht weiter zu unterstützen. So soll es möglich werden, die aktiven Gegenmaßnahmen baldmöglichst wieder aussetzen zu können.
Zudem werden für die Bisambekämpfung Bürgerinnen und Bürger gesucht, die aufbauend auf einem Bisamfänger-Lehrgang (Sachkundenachweis) bei dieser wichtigen Aufgabe für die Sicherstellung des Hochwasserschutzes mitwirken. Die Fangprämie beträgt 10 Euro pro Bisam.
Weitere Informationen zum Umgang mit Bisam und Nutria sind auf der Seite der Gemeinde Nußloch unter folgendem Link zu finden:
Umgang mit Wildtieren – Füttern verboten!: Gemeinde Nußloch
(nussloch.de)