Hecken und Buschwerk dienen dem Sichtschutz und der Abgrenzung des Grundstücks. Des einen Freud des anderen Leid. Denn die in die Straße wuchernden Hecken stellen ein Sicherheitsrisiko dar, da sie die Sicht für Autofahrer und Fußgänger einschränken können.
Das üppig wachsende Grün hat aber noch einen weiteren Nachteil; es erschwert die Arbeit der Müllwerker und der Rettungskräfte zusätzlich, die bereits mit engen Straßen und parkenden Autos zu kämpfen haben.
Wenn Hecken zu weit in die Straße hineinwachsen, kann das Befahren dieser Straßen erschwert oder sogar verhindert werden.
Regelmäßige Pflege und Rückschnitt der Hecken helfen, diese Probleme zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Laut Straßenverkehrsordnung müssen über Gehwegen mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen und Feldwegen mindestens 4,50 Meter von Ästen und Zweigen freigehalten werden. Vor allem Verkehrszeichen müssen gut sichtbar, Kreuzungen gut einsehbar sein. Grundstückseigentümer werden gebeten, den erforderlichen Rückschnitt an Gehölzen durchzuführen.
Unterstützen Sie dabei alle Verkehrsteilnehmer und sorgen Sie für einen regelmäßigen Rückschnitt des Grüns oder das Überwuchern auf öffentlicher Flächen durch private Pflanzungen.