Die Grund- und Gewerbesteuerraten für das 1. Kalendervierteljahr sowie die jährliche Hundesteuer 2025 werden fällig.
Bitte überweisen Sie diese bis zum 15.2.2025. Den entsprechenden Betrag entnehmen Sie bitte dem zuletzt zugesandten Bescheid, der nach wie vor seine Gültigkeit behält.
Sollten Sie uns eine SEPA-Lastschrift erteilt haben, werden die fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.
Ein bei der Gemeinde oder dem Finanzamt eingelegter Widerspruch – insbesondere aufgrund der Grundsteuerreform 2025 – hat keine aufschiebende Wirkung. Auch bei einem eingelegten Widerspruch ist die Grundsteuer zum Fälligkeitstermin zu bezahlen.
Da wir im Verzugsfalle verpflichtet sind, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben, bitten wir unter Angabe des Buchungszeichens um termingerechte Bezahlung auf eines der Konten der Gemeinde Hüffenhardt.