CDU Gemeinderatsfraktion Waldbronn
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Grund- und Gewerbesteuer

Bereits seit Monaten wird über die Grundsteuerreform heftig diskutiert. Bei der letzten Sitzung hat nun der Gemeinderat beschlossen, die Grundsteuer...

Bereits seit Monaten wird über die Grundsteuerreform heftig diskutiert. Bei der letzten Sitzung hat nun der Gemeinderat beschlossen, die Grundsteuer A und Baufkommensneutral zu gestalten. Das heißt, es wird zu keiner Erhöhung des Grundsteueraufkommens für die Gemeinde kommen. Festgelegt wurde für die Grundsteuer A (landwirtschaftl. Grundstücke) ein Hebesatz von 566 v. H. (bisher 470 v. H.). Bei der Grundsteuer B (sonst. Grundbesitz) liegt die Aufkommensneutralität bei einem Hebesatz von 231 v. H. (bisher 470 v. H.), mit dem ein Gesamtsteueraufkommen von rund 2,5 Mio. € jährlich erzielt wird. Da wir in Waldbronn bereits hohe Steuerbelastungen haben und wir unsere Gemeinde nicht nur für junge Familien attraktiv halten, sondern auch unsere Bürger möglichst wenig belasten wollen, haben wir der aufkommensneutralen Gestaltung zugestimmt.

Auch bei Aufkommensneutralität wird es zu „Belastungsverschiebungen“ gegenüber der bisherigen Rechtslage kommen. Verschiebungen und Erhöhungen gibt es für die Grundstückseigentümer insbes. dadurch, dass aufgrund der Reform allein der Bodenrichtwert, nicht aber der Gebäudewert in die Berechnung einfließt. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Tendenziell werden Eigentümer von großen Grundstücken mit Einfamilienhäusern stärker belastet. Verteuert werden auch baureife unbebaute Grundstücke. Profitieren von der neuen Bewertungsmethode werden Gewerbeflächen durch eine verringerte Grundsteuerlast aufgrund des niedrigeren Bodenrichtwerts.

Für die Gewerbesteuer beträgt der aktuelle und zukünftige Hebesatz 420 v. H. Dieser ist bereits auf dem Niveau der Gewerbesteuer unserer Landeshauptstadt Stuttgart, bemerkte Kämmerer Thomann bei Präsentation des Themas. Die CDU-Fraktion hat dafür gestimmt, die Gewerbesteuer aufkommensneutral festzulegen, um Waldbronn weiterhin attraktiv für Kleinbetriebe, aber auch für unsere großen Unternehmen zu machen. Eine Steuersenkung ist wegen unserer Haushaltssituation nicht möglich.

Da die finanzielle Lage unserer Gemeinde dauerhaft angespannt sein wird, hat die Verwaltung empfohlen, vorausschauend bereits jetzt eine Absichtserklärung abzugeben, dass die Grundsteuer und die Gewerbesteuer ab 2026 erhöht werden soll. Darin sehen Bürgermeister und Verwaltung ein Signal an die Rechtsaufsichtsbehörde, dass wir um unsere dramatische Finanzsituation wissen und bemüht sind, die Finanzierungslücke zu füllen. Es war vorgeschlagen, lediglich die Absicht zu bekunden und bei Beschluss des Haushaltsplans 2026 erst den eventuell erhöhten Hebesatz zu beschließen. Diesem Vorschlag hat die CDU-Fraktion zugestimmt, obwohl wir die negative Auswirkung auf die Bürger und Unternehmen gerne vermeiden würden. Aber unter dem Gesichtspunkt der Ehrlichkeit ist uns klar, dass wir um schmerzhafte Maßnahmen nicht herumkommen, um den Haushalt auszugleichen. Allerdings sehen das nicht alle Fraktionen so, denn die Absichtserklärung wurde mehrheitlich abgelehnt.

Wassergebühren

Die Trinkwassergebühr erhöht sich 2025 je m³ auf 2,68 € (zzgl. MwSt.). Beim Abwasser ist je m³ 2024 1,78 € und 2025 1,92 € für Schmutzwasser kalkuliert, für Niederschlagswasser 2024 0,51 € und 2025 0,59 €.

Ihre CDU-Fraktion im Waldbronner Gemeinderat

Dr. Jürgen Kußmann, Hildegard Schottmüller, Max Höger, Alexander Kraft, Stephan Musler

Erscheinung
Amtsblatt Waldbronn
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Ausgabe 48/2024

Orte

Waldbronn

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Kommunalpolitik
Politik
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