Zahlungstermin 15.05.2025 für die 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer
Grundsteuer-Rate
Zum 15.05.2025 wird die 2. Rate der Grundsteuer zur Zahlung fällig. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, den im zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid genannten Betrag, unter Angabe des Buchungszeichens, pünktlich an die Gemeindekasse zu überweisen. Sofern eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird die Grundsteuerrate zum 15.05.2025 abgebucht.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungsrate
Zum 15.05.2025 wird die 2. Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Sofern eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der Betrag zum 15.05.2025 abgebucht.
Die fällig werdende Vorauszahlungsrate entnehmen Sie bitte Ihrem zuletzt ergangenen Gewerbesteuerbescheid.
Bitte geben Sie auch hier bei der Überweisung das Buchungszeichen an.
Bürgermeisteramt
Kämmerei- und Personalamt –Steueramt-