Die Gemeinde weist darauf hin, dass die zweite Rate für die Grund- und Gewerbesteuer am 15.05. fällig ist.
Wir bitten um pünktliche Bezahlung, da die Gemeinde bei Zahlungsverzug verpflichtet ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Denjenigen, die Abbuchung erteilt haben, wird der Betrag zum 15.05. abgebucht.