Stadt Heilbronn
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Grund- und Gewerbesteuer werden fällig

Die Stadtkasse teilt mit, dass bei der Grund- und Gewerbesteuer auf 15.5.2025 die Vorauszahlungsraten für das II. Vierteljahr 2025 fällig werden....

Die Stadtkasse teilt mit, dass bei der Grund- und Gewerbesteuer auf 15.5.2025 die Vorauszahlungsraten für das II. Vierteljahr 2025 fällig werden.

Die Vorauszahlungsraten ergeben sich jeweils aus dem letzten Steuerbescheid. Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Säumniszuschläge angesetzt und bei der Mahnung Mahngebühren erhoben werden müssen.

Die Stadtkasse nimmt keine Barzahlungen entgegen. Einzahlungen für die Stadtkasse können bei allen Banken und Sparkassen auf unsere IBAN: DE51 6205 0000 0000 0008 59; BIC: HEISDE66XXX geleistet werden, dabei ist unbedingt das Buchungszeichen anzugeben.

Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge unter Angabe der Gläubiger-ID DE15SHN00000055571 sowie der jeweiligen Mandatsreferenz, zum 15.5.2025 von Ihrem Bankkonto eingezogen. Bitte beachten Sie, dass Änderungsmitteilungen für das Lastschriftverfahren den 15.5.2025 betreffend nur noch bis zum 8.5.2025 entgegengenommen werden können.

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Mitteilungsblatt Horkheim
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Ausgabe 18/2025

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von Stadt Heilbronn
30.04.2025
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