Aus den Rathäusern

Grund- und Gewerbesteuer werden fällig

Bitte beachten: Am 15. Mai 2025wird die 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer fällig. Steuerpflichtige‚ die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen‚...

Bitte beachten: Am 15. Mai 2025wird die 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer fällig.

Steuerpflichtige‚ die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen‚ werden gebeten‚ den fälligen Betrag pünktlich durch Überweisung zu begleichen. Bitte unbedingt das Buchungszeichen (siehe Bescheid) mitangeben. Die Steuer muss am Fälligkeitstag auf dem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben sein.

Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen weitere Kosten. Diese können Sie ganz einfach vermeiden, indem Sie der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Sie müssen dann nichts mehr tun. Wir buchen die Beträge zur Fälligkeit ab!

Vordrucke für das SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie bei der Gemeindekasse (Telefon 06263/430-10 oder per E-Mail: info@binau.de).

Erscheinung
Amtsblatt des GVV Neckargerach-Waldbrunn
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Binau
Neckargerach
Waldbrunn
Zwingenberg

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Binau
02.05.2025
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