Redaktion NUSSBAUM
71263 Weil der Stadt
Neues aus der Stadtverwaltung

Grundschule Schafhausen wird erweitert

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler der 1. Klasse. Das bedeutet für die Kommunen Arbeit.
Grundschule Schafhausen
In Schafhausen soll die Grundschule zu einer Ganztagesschule ausgebaut werden, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2027/28 vollständig umzusetzen.Foto: Stadt Weil der Stadt

Bereits heute gibt es an allen Grundschulen vor Ort ein kommunales Betreuungsangebot, das über den Unterricht hinausgeht. Wie der Rechtsanspruch an den einzelnen Grundschulen umgesetzt werden kann, haben die Weil der Stadter Verwaltung und die Schulleitungen nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes im Herbst 2021 erarbeitet.

Wie wird der Rechtsanspruch in Schafhausen umgesetzt?

Für Schafhausen haben sich die Verwaltung und die Schulleitung darauf verständigt, die Grundschule zu einer Ganztagesschule weiterzuentwickeln. So können die Bildungs- und Betreuungsangebote besser verzahnt werden. Die Eltern haben dann die Wahl, ob sie ihr Kind verbindlich für den Ganztags- oder den Halbtagsbetrieb anmelden. Im Ganztagsbetrieb würde das Betreuungsangebot an vier Tagen für jeweils acht Stunden bestehen.

In den letzten Jahren sind die Schülerzahlen in Schafhausen und die Nachfrage nach Betreuung stetig gestiegen. Das Schulgebäude stößt an seine räumlichen Kapazitätsgrenzen. Sowohl der Speiseraum für das Mittagessen als auch die Räume für die Betreuung selbst reichen nicht aus.

Wie soll die Grundschule erweitert werden?

In dem Erweiterungsbau sollen neben einer ausreichend großen Mensa auch geeignete Funktionsräume für Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen werden. Das bestehende Schulgebäude kann dann insbesondere für Unterrichtszwecke genutzt werden.

Der Erweiterungsbau wird in konventioneller Massivbauweise und autark vom Bestand errichtet. Im Sinne eines klimafreundlichen Neubaus sind eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, eine PV-Anlage auf beiden Dächern und eine entsprechende Dämmung vorgesehen.

Was kostet die Erweiterung?

Die Gesamtkosten belaufen sich laut Kostenschätzung auf rund 3,6 Millionen Euro. Die Stadt hat zwei Förderanträge gestellt, wobei nur einer davon in Anspruch genommen werden kann. Zum einen für das Bundesförderprogramm Ganztagsausbau in Höhe von zirka 2,2 Millionen Euro, zum anderen für das Schulbauförderprogramm des Landes in Höhe von zirka 1 Million Euro. Derzeit liegen noch keine formalen Bescheide zu den Förderanträgen vor. Sollten die Fördermittel bewilligt werden, läge der Eigenanteil der Stadt im günstigsten Fall bei rund 1,4 Millionen Euro.

„Wir können uns über 70 Prozent Förderquote ärgern oder freuen. Ich ärgere mich eher, denn wenn der Bund einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung beschließt, müsste die Förderquote bei 100 Prozent liegen“ kommentierte Bürgermeister Christian Walter in der Gemeinderatssitzung und erinnerte auch an die im vergangenen Sommer landesweit vielfach kritisierten und dann verworfenen Pläne, die Fördermittel des Landes unter den Kommunen zu verlosen.

Wie geht es nun weiter?

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. April einstimmig den Baubeschluss für den Erweiterungsbau gefasst. Nun folgen die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2026 vorgesehen, die Fertigstellung für Juli 2027.

Damit kann der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2027/28 vollständig erfüllt werden. Im Schuljahr 2026/27 muss die Schule noch mit den derzeitigen Räumlichkeiten auskommen. Da der Rechtsanspruch jedoch gestaffelt ansteigt (beginnend mit der ersten Klasse), reichen die derzeitigen Flächen für das erste Jahr gerade noch aus. Ab dem Schuljahr 2029/2030 umfasst der Rechtsanspruch dann alle Klassenstufen der Grundschule.

Wie wird der Rechtsanspruch in den anderen Grundschulen umgesetzt?

In Weil der Stadt wird der Rechtsanspruch mit dem bestehenden Ganztagsschulbetrieb und der kommunalen Schülerbetreuung bereits erfüllt. Auch in Merklingen wird mit dem Ganztagsschulbetrieb und der ergänzenden kommunalen Schülerbetreuung der Rechtsanspruch zumindest von Montag bis Donnerstag erfüllt. Bei Bedarf könnte die bestehende Schülerbetreuung am Freitag verlängert werden.

An der Grundschule Münklingen soll das Modell „Verlässliche Grundschule/flexible Nachmittagsbetreuung“ weiter umgesetzt werden. Eine Ausweitung der Betreuungszeiten ist nicht geplant. Auch in Hausen wird weiterhin die „Verlässliche Grundschule“ angeboten. Perspektivisch soll die Betreuungszeit auf 14.30 Uhr verlängert werden, um die Attraktivität der Grundschule Hausen für junge Familien zu erhöhen.

Wichtig zu wissen ist, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung nicht an allen Grundschulen, sondern insgesamt im Stadtgebiet umgesetzt werden muss.

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von Redaktion NUSSBAUM
15.05.2025
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