Der Versand der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 ist ab Anfang Februar 2025 vorgesehen. Diese Grundsteuerbescheide basieren erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz, mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist.
Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im Landesgrundsteuergesetz umgesetzt und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts sind die Grundstücksfläche und der jeweilige, vom unabhängigen Gutachterausschuss der Kommune zum 1. Januar 2022 festgelegte Bodenrichtwert relevant. Nicht mehr relevant ist im Landesgrundsteuergesetz der Wert des Gebäudes auf dem entsprechenden Grundstück.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf Folgendes hinweisen:
- Ab Anfang Februar 2025 erhalten alle Steuerpflichtigen von der Stadt Filderstadt einen Grundsteuerbescheid, sofern die erforderlichen Bemessungsgrundlagen von Seiten des Finanzamts Esslingen vorliegen und beim Steueramt entsprechend im Verfahren hinterlegt sind. Sofern diese Voraussetzungen noch nicht gegeben sind, wird Ihnen der Steuerbescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugesandt.
- Bitte überweisen Sie die Grundsteuer 2025 erst, sobald Sie einen entsprechenden Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 erhalten haben.
- Sollten Sie bei Ihrer Bank für die Grundsteuer einen Dauerauftrag eingerichtet haben, setzen Sie diesen bitte aus und passen Sie den Dauerauftrag nach Erhalt Ihres Grundsteuerbescheides an die neuen Beträge an.
- Sofern Sie der Stadt Filderstadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ist nichts weiter von Ihnen zu veranlassen.
Bedingt durch den späteren Versand der Grundsteuerbescheide wird es eine Sonderfälligkeit Anfang März 2025 geben. Diesen Fälligkeitstermin können Sie dem Grundsteuerbescheid entnehmen.
Wir bitten unbedingt zu beachten, dass ein beim Finanzamt gegen den Grundlagenbescheid eingelegter Einspruch wie auch ein beim Steueramt der Stadt Filderstadt erhobener Widerspruch nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Grundsteuer entbindet. Soweit ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid/Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt erfolgreich ist, erhält die Stadt Filderstadt in Folge die berichtigten Daten und ändert den Grundsteuerbescheid entsprechend. Eventuell zu viel bezahlte Beträge werden dann wieder erstattet.
Ergänzende Hinweise erhalten Sie im Zusammenhang mit dem Versand der Bescheide. (bh)