Grundsteuer – Gewerbesteuer
Am 15. August wird die dritte Rate der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer für dieses Jahr zur Zahlung fällig. Wir weisen auf diesen Termin hin und bitten um fristgerechte Überweisung, sofern bisher nicht geschehen.
Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Steuern nach dem Fälligkeitstermin eingezogen.
Bürgermeisteramt
-Gemeindekasse-