Gemeinde Neuhausen auf den Fildern
73765 Neuhausen auf den Fildern
Aus den Rathäusern

Grundsteuer / Gewerbesteuer

Vorauszahlung fällig am 15. Mai Am 15. Mai ist der 2. Abschlag für die Grund- und Gewerbesteuer fällig. Wir bitten alle Selbstzahler um Beachtung,...

Vorauszahlung fällig am 15. Mai

Am 15. Mai ist der 2. Abschlag für die Grund- und Gewerbesteuer fällig. Wir bitten alle Selbstzahler um Beachtung, da bei einer verspäteten Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.
Bei den Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse Neuhausen eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bitte sorgen Sie für eine Deckung Ihrer Konten.
Da auch wir nicht gerne Mahnungen verschicken, empfehlen wir allen Selbstzahlern, ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. Sie vermeiden damit den Ärger über unnötige Mahngebühren und vergessen keinen Zahlungstermin.

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Neuhausen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

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Neuhausen auf den Fildern

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