Für die Steuerzahler, die sich für die Bezahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag entschieden haben, wird die Grundsteuer am 01.07.2025 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der fälligen Grundsteuer können Sie aus dem letzten Grundsteuerbescheid entnehmen.
Alle Steuerschuldner, die nicht am Einzugsverfahren der Gemeinde Bodelshausen teilnehmen, werden gebeten, zur Vermeidung von Mahnungen mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren, den oben genannten Termin unbedingt einzuhalten und die Überweisung unter Angabe Ihres Kassenzeichens rechtzeitig vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass fehlende Kassenzeichen die Zahlungsverbuchung verzögern und deshalb zu unnötigen Mahnungen, die immer mit Unannehmlichkeiten verbunden sind, führen können.
Machen Sie es sich leichter, erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie brauchen sich dann über die Bezahlung zum Fälligkeitszeitpunkt keine Gedanken zu machen. Auch sparen Sie den Weg zur Bank und letztendlich auch Zeit! Rufen Sie uns an! Tel. 708-131 (Frau Meral).
Übrigens: Das Formular einer Bankeinzugsermächtigung können Sie auf unserer Internet-Seite www.bodelshausen.de > Service&Formulare > Bürgerservice > SEPALastschriftmandat herunterladen, bzw. ausfüllen. Die unterschriebene Originalausfertigung senden Sie uns bitte zurück.
Sollten Sie der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht.
Ihre Gemeindeverwaltung