Am15. Mai 2025 sind die Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das II. Quartal 2025 fällig.
Zu diesen Quartalszahlungen werden keine gesonderten Bescheide verschickt. Die Höhe der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer ersehen Sie aus den Ihnen zuletzt zugestellten Jahres- bzw. Änderungsbescheiden.
Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens, sofern Sie der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
Möchten Sie zukünftig die fälligen Beträge der Gemeinde Gutach im Breisgau auch abbuchen lassen, erhalten Sie bei uns ein entsprechendes Formular, rufen Sie auf der Gemeindekasse 07685/9101-18 an. Sie können die Abbuchungsermächtigung auch auf unserer Homepage unter dem Reiter Bürgerservice/Online-Formulare finden.
Ihre Gemeindeverwaltung