Die 2. Rate der Grundsteuer 2025 sowie die 2. Rate der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2025 sind am 15. Mai 2025 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der fällig werdenden Raten können Sie dem letzten zugestellten Steuerbescheid entnehmen.
Zur Vermeidung der gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge bitten wir um fristgerechte Bezahlung der fälligen Beträge.
In diesem Zusammenhang weisen wir wieder auf die Vorteile des Abbuchungsverfahrens (SEPA Lastschriftverfahren) hin. Mahngebühren und Säumniszuschläge fallen hierbei erst gar nicht an. Das Formular ist beim Steueramt erhältlich sowie auf unserer Homepage www.weil-im-schoenbuch.de > Rathaus > Bürgerservice A-Z > Formulare A-Z >SEPA-Lastschriftmandat .