Kommunalpolitik

Grundsteuer und Gewerbesteuer werden wieder fällig

Die 4. Rate der Grundsteuer 2025 sowie die 4. Rate der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2025 sind am 15. November 2025 zur Zahlung fällig. Die...

Die 4. Rate der Grundsteuer 2025 sowie die 4. Rate der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2025 sind am 15. November 2025 zur Zahlung fällig.

Die Höhe der fällig werdenden Raten können Sie dem letzten zugestellten Steuerbescheid entnehmen.

Zur Vermeidung der gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge bitten wir um fristgerechte Bezahlung der fälligen Beträge.

In diesem Zusammenhang weisen wir wieder auf die Vorteile des Abbuchungsverfahrens (SEPA-Lastschriftverfahren) hin. Mahngebühren und Säumniszuschläge fallen hierbei erst gar nicht an. Das Formular ist im Rathaus erhältlich sowie auf unserer Homepage www.weil-im-schoenbuch.de > Rathaus > Bürgerservice A-Z > Formulare A-Z >SEPA-Lastschriftmandat .

Erscheinung
Weilemer Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2025
von Gemeindeverwaltung
04.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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