Grüner Ortsverband Remseck
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Kommunalpolitik

Grundsteuer und Klimageld

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig einen Hebesatz von 265 % für die Grundsteuer B in Remseck beschlossen. Der neue Hebesatz gilt...

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig einen Hebesatz von 265 % für die Grundsteuer B in Remseck beschlossen. Der neue Hebesatz gilt ab 1. Januar 2025. Mit diesem Hebesatz wird die sog. Aufkommensneutralität erreicht, d.h. die Stadt nimmt 2025 mit dem neuen Hebesatz gleich viel Grundsteuer ein wie 2024 mit dem alten Hebesatz.

Wie wurde die Aufkommensneutralität erreicht?

Die neue Grundsteuer besteuert nur noch die Fläche und nicht mehr wie bisher die Fläche und darauf stehende Gebäude. Die Berechnung der Steuer wird damit viel einfacher. Entscheidend ist jetzt der sog. Bodenrichtrecht, der von den Gutachterausschüssen der Kommunen festgelegt wird. Er wird mit der Grundstücksfläche multipliziert, was den sog. Grundsteuerwert ergibt. Dieser wird vom Finanzamt eventuell noch korrigiert (Abschlag von 30 %, wenn Grundstück bebaut ist), und das ist dann der finale Grundsteuermessbetrag. Die Grundsteuer für jedes Grundstück ergibt sich durch Multiplikation dieses Betrags mit dem Hebesatz.

Bürokratieabbau und soziale Umverteilung: Gewinner und Verlierer

Gewinner der Reform sind Eigentümer mit wenig Grundfläche pro qm Wohnfläche (Mehrfamilienhäuser), Verlierer sind Eigentümer von viel Grundfläche pro qm Wohnfläche (Einfamilienhäuser) – die Reform ist also ein Bürokratieabbau und bevorzugt ‚den kleinen Mann‘ mit wenig Bodenbesitz. Es kommt also zu einer Umverteilung von hohen Flächenverbrauchern zu geringen Flächenverbrauchern. Während es für Grundeigentümer eine mehr oder weniger große Veränderung gibt, bleibt für die Stadt die Gesamtsumme der Grundsteuer gleich. Das nennt man Aufkommensneutralität.

Klimageld und CO2-Preis

Was wir auf lokaler Ebene hinbekommen, müssten wir doch auch auf Bundesebene hinbekommen. Wir wollen die Aufkommensneutralität auch bei der CO2-Steuer. Diese wurde bereits von der Großen Koalition (CDU und SPD) beschlossen, sie gilt für Benzin, Diesel, Gas oder Heizöl, weil durch deren Verbrennung klimaschädliches CO2 entsteht. Das ist sinnvoller Klimaschutz, weil dadurch die Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen, Biogas, Elektrofahrzeuge) attraktiver wird als die Nutzung fossiler Energien. Wir wollen, dass die jährlich steigenden Einnahmen aus dieser CO2-Steuer vollständig an die Bürgerinnen und Bürger in Form eines Klimageldes zurückfließen. Die Verbraucherzentrale sieht das aktuell bei 139 € pro Bürgerin und Bürger gewährleistet.

Wie bei der Grundsteuerreform gäbe es Gewinner und Verlierer. Bei Menschen mit hohem Energieverbrauch durch viele Autofahrten, große Wohnungen oder Häuser oder Fliegen wäre die CO2-Steuer höher als das Klimageld, bei Menschen mit kleinen Wohnungen, keinem Auto oder wenig Autofahrten wäre das Klimageld höher als die CO2-Steuer. Wie bei der Grundsteuer käme es auch beim Klimageld zu einer Umverteilung. Klimafreundliches Verhalten würde belohnt. Das wäre auch sozial gerechter Klimaschutz und könnte vielen Menschen die Angst nehmen, dass sie der Klimaschutz finanziell überfordert.

Ortsverbandstreffen

Wir werden den Vorschlag zur aufkommensneutralen Verwendung der CO2-Steuer als Klimageld auf unserem nächsten Ortsverbandstreffen am Mittwoch, den 4. Dezember um 19 Uhr im Ristorante Adler in Hochberg diskutieren. Für den Unterzeichner sollte das Klimageld zentraler Baustein für das Wahlprogramm zur Bundestagswahl sein. Das stand als Energiegeld zwar schon im letzten Wahlprogramm und auch im Koalitionsvertrag der Ampelregierung, aber insbesondere die FDP hat es ausgebremst, so dass es leider nicht gekommen ist. Das muss sich ändern!

Karl Burgmaier

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Remseck Woche – Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar
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Ausgabe 48/2024

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