Am 15.05.2025 wird die 2. Rate der Grundsteuer 2025 fällig. Soweit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt ist, wird der Steuerbetrag der Bankkonten belastet. Haben Sie bisher kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, bitten wir Sie, die fälligen Beträge alsbald an die Gemeindekasse zu überweisen oder ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.