Derzeit wenden sich viele Mitglieder an uns oder direkt an die Geschäftsstelle in Karlsruhe und bringen ihren Unmut zu den versendeten Grundsteuerbescheiden zum Ausdruck. Häufig wird auch der Wunsch geäußert, einen Widerspruch bezüglich des Bescheides an die entsprechende Kommune zu senden.
Dieser Widerspruch wird wohl „ohne Aussicht auf Erfolg“ sein, außer wenn der Bescheid selbst fehlerhaft wäre (z. B. Rechenfehler, fehlerhafter Ansatz des Hebesatzes, fehlerhafte Übernahme des Grundsteuermessbetrages).
Wenn gegen den Grundsteuerwertbescheid ein Einspruch eingelegt wurde oder wird, dann bleibt das Verfahren beim zuständigen Finanzamt offen, bis eine endgültige Klärung durch die Gerichte (und dies wird in letzter Instanz vermutlich das Bundesverfassungsgericht sein) erfolgt.
Der Verband Wohneigentum bietet für diejenigen, die stark von einer Grundsteuer-Erhöhung betroffen sind, die Aktion „Gelbe Karte für die neue Grundsteuer“ an.
Link: www.verband-wohneigentum.de/bv/on245426
Einfach das Online-Formular ausfüllen, die Karte speichern und per E-Mail versenden – das war es dann schon! K.D.