Stadtverwaltung Bad Saulgau
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Aus den Rathäusern

Grundsteuerhebesätze für Bad Saulgau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Februar die Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Diese betragen Grundsteuer A: 566 % Grundsteuer...

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Februar die Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Diese betragen

Grundsteuer A: 566 %
Grundsteuer B: 342 %

Die betreffenden Werte sind auch im Satzungstext (veröffentlicht im Stadtjournal Ausgabe 9/2025 vom 27. Februar) entsprechend dargestellt.
Hingegen ist bei der Nachberichterstattung aus der genannten Gemeinderatssitzung ein Zahlendreher unterlaufen, die Grundsteuerwerte wurden vertauscht. Richtig sind oben genannte Werte. Wir bitten darum, den Fehler zu entschuldigen.

Erscheinung
Stadtjournal Bad Saulgau – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau
Ausgabe 10/2025

Orte

Bad Saulgau

Kategorien

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