Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Februar die Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Diese betragen
Grundsteuer A: 566 %
Grundsteuer B: 342 %
Die betreffenden Werte sind auch im Satzungstext (veröffentlicht im Stadtjournal Ausgabe 9/2025 vom 27. Februar) entsprechend dargestellt.
Hingegen ist bei der Nachberichterstattung aus der genannten Gemeinderatssitzung ein Zahlendreher unterlaufen, die Grundsteuerwerte wurden vertauscht. Richtig sind oben genannte Werte. Wir bitten darum, den Fehler zu entschuldigen.