Gemeinde Kirchentellinsfurt
72138 Kirchentellinsfurt
Aus den Rathäusern

Grundsteuerrate 15.05.2025

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die zweite Rate der Grundsteuer für das Jahr 2025 am 15.05.2025 zur Zahlung fällig wird. Sollten Sie...

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die zweite Rate der Grundsteuer für das Jahr 2025 am 15.05.2025 zur Zahlung fällig wird.

Sollten Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an Frau Keller (Telefon: 9005-41, E-Mail: hedwig.keller@kirchentellinsfurt.de) wenden.

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Kirchentellinsfurt
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Kirchentellinsfurt

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