Bürgermeisteramt Billigheim
74842 Billigheim
Aus den Rathäusern

Grundsteuerrate und Gewerbesteuervorauszahlungen sowie Wasserabschlagszahlungen für das 2. Quartal 2025

Am 15.05.2025 sind folgende Steuern / Abschlagszahlungen zur Zahlung fällig: 1. Gewerbesteuer Vorauszahlungsrate in der Höhe, wie sie im letzten...

Am 15.05.2025 sind folgende Steuern / Abschlagszahlungen zur Zahlung fällig:

1. Gewerbesteuer

Vorauszahlungsrate in der Höhe, wie sie im letzten Gewerbesteuerbescheid festgesetzt worden ist.

2. Grundsteuer

Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im letzten Grundsteuerbescheid oder im letzten Grundsteuer-Änderungsbescheid zu entnehmen ist.

3. Wasserabschlagszahlungen

Abschlagszahlungen, wie sie in der Jahresendabrechnung festgesetzt worden sind.

Wir bitten Sie, die Steuern bzw. Abschlagszahlungen termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Lastschriftmandate erhalten Sie im Internet unter www.billigheim.de unter der Rubrik Verwaltung&Gemeinderat / Bürgerservice / Rathausvordrucke / Allgemeine Vordrucke.

Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung Ihrer Konten Sorge zu tragen. Vielen Dank.

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Billigheimer Bote
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Ausgabe 19/2025

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