Aus den Rathäusern

Grundsteuerreform und Bodenrichtwerte – Grundsteuerjahresbescheide 2025

Die Grundsteuerjahresbescheide für das Jahr 2025 sind mittlerweile erstellt und den Steuerpflichtigen zugestellt worden. Die Gemeinde Flein erhält seitdem...

Die Grundsteuerjahresbescheide für das Jahr 2025 sind mittlerweile erstellt und den Steuerpflichtigen zugestellt worden. Die Gemeinde Flein erhält seitdem verstärkt Rückfragen zur festgesetzten Grundsteuer.

Wir möchten daher auf folgende Dinge hinweisen

  1. Die Grundsteuer 2025 wird von der Gemeinde Flein auf Grundlage des derzeit geltenden Landesgrundsteuergesetzes erhoben.
    Auf die Gesetzeslage, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen oder das der Grundsteuer zugrunde liegende Berechnungsmodell hat die Gemeinde Flein keinerlei Einfluss. Die Gemeinde Flein hat auch keine Möglichkeiten, die vom Finanzamt festgestellten Werte zu beeinflussen oder etwa die zugrunde liegenden Bodenrichtwerte zu korrigieren.
    Bei der Ermittlung der Höhe der zu bezahlenden Grundsteuer ist die Gemeinde Flein ausnahmslos an die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuerwerte gebunden.
  2. In der Zuständigkeit der Gemeinde Flein liegt es lediglich, die Höhe der Hebesätze festzulegen und zusammen mit den vom Finanzamt ermittelten Messbeträgen die Grundsteuerhöhe zu berechnen (Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz). Die Hebesätze wurden vom Gemeinderat für das Jahr 2025 für die Grundsteuer A auf 850 v. H. und für die Grundsteuer B auf 170 v. H. in Form einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 festgelegt.
  3. Sofern sich Ihre Bedenken ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuerwertbescheids oder Messbescheids (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts oder Messbetrags) richten, ist ein Widerspruch bei der Gemeinde Flein gegen den Grundsteuerbescheid nicht notwendig (und auch nicht sinnvoll).
  4. Einen etwaigen Widerspruch, der sich z.B. gegen die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuerwerte, gegen das Berechnungsverfahren an sich, gegen die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer oder gegen das in Baden-Württemberg geltende Grundsteuergesetz richtet, muss die Gemeinde Flein als unbegründet zurückweisen.
  5. Einwendungen gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. den Einheitswertbescheid (das ist nicht der Grundsteuerbescheid der Gemeinde Flein) sind ausschließlich an das zuständige Finanzamt zu richten. Es erfolgt durch die Gemeinde Flein keine Weitergabe solcher Einwendungen an das Finanzamt. Gehen solche Einwendungen bei der Gemeinde Flein ein, müssen diese aufgrund des falschen Adressaten ebenfalls zurückgewiesen werden.
  6. Bei falschem Hebesatz oder falscher Übernahme des Messbetrags aus dem Grundsteuermessbescheid in den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Flein ist Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde Flein einzulegen.
  7. Ein bei der Gemeinde Flein eingelegter Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Auch bei einem eingelegten Widerspruch ist die Grundsteuer zum Fälligkeitstermin zu bezahlen.
  8. Ist von Ihnen ein Einspruch beim Finanzamt in Bearbeitung und wird diesem vom Finanzamt stattgegeben, so erfolgt hierüber anschließend Mitteilung vom Finanzamt an die Gemeinde Flein. Auf die Bearbeitungsdauer von Einsprüchen beim Finanzamt hat die Gemeinde Flein keinen Einfluss. Der Grundsteuerbescheid wird in solchen Fällen dann von der Gemeinde Flein geändert. Etwaige, zu viel entrichtete Grundsteuern werden erstattet. Die Gemeinde Flein ist bis zu einer möglichen Änderung an den bestehenden Grundlagenbescheid des Finanzamts gebunden. Bis zu dieser Änderung ist die von der Gemeinde Flein festgesetzte Grundsteuer zum Fälligkeitstermin zu bezahlen.
  9. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerbescheids ist weiterhin unzulässig, wenn er mit Zweifeln an der Rechtsmäßigkeit des Grundsteuerwertbescheids oder Grundsteuermessbescheids begründet wird. Stattdessen ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Grundlagenbescheide beim Finanzamt zu stellen.
Erscheinung
Fleiner Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

Orte

Flein

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Flein
02.04.2025
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