Mit Veröffentlichung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) am 14.11.2024 im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage wurden die ab 01.01.2025 geltenden neuen Hebesätze für die Grundsteuer bekannt gegeben.
Die Beschlussfassung des Gemeinderats erfolgte am Dienstag, dem 05.11.2024 in öffentlicher Sitzung. Von der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Böblingen haben wir am 12. Dezember 2024 die Bestätigung des formellen Zustandekommens der Satzung erhalten.
Auf die beschlossenen Hebesätze möchten wir an dieser Stelle nochmals hinweisen
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) | 400 vom Hundert |
Für Grundstücke (Grundsteuer B) | 150 vom Hundert |
Der Versand der Grundsteuerveranlagungsbescheide für das Jahr 2025 ist geplant für die ersten beiden Kalenderwochen im Januar 2025, evtl. kann der Versand bereits im Dezember gestartet werden.
An dieser Stelle möchten wir bereits darauf hinweisen, dass Einwände gegenüber den im Grundsteuermessbescheid getroffenen Feststellungen nur gegenüber dem Finanzamt Böblingen geltend gemacht werden können. Die Gemeinde Gärtringen ist an den Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) des Finanzamt gebunden. Auch hat ein Widerspruch gegen einen Steuerbescheid keine aufschiebende Wirkung, der Steuerbetrag ist trotzdem fristgerecht zu bezahlen.