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Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht

Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht Ein aktueller Fall, ein Fundkater, im Tom-Tatze-Tierheim zeigt, was alles schiefgehen kann, wenn...
Alfred hat sicher schon viel erlebt in seinem Katzenleben
Alfred hat sicher schon viel erlebt in seinem KatzenlebenFoto: TTT

Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht

Ein aktueller Fall, ein Fundkater, im Tom-Tatze-Tierheim zeigt, was alles schiefgehen kann, wenn plötzlich eine fremde Katze zu Hause erscheint. Nach ein paar wenigen Monaten, in denen man sich um den Kater kümmert und ihn anscheinend keiner vermisst, kam er ins Tierheim. Eine Vermisstenmeldung war dort allerdings nicht eingegangen. Die Finder hielten auf Social Media die Augen offen. Viele Likes und nette Worte bestätigten die Annahme, dass ihr Handeln richtig gut ist. Als der Kater im Tierheim ankommt, stellt sich heraus, er ist gechippt und bei Tasso als vermisst gemeldet worden. Das hatten die Finder nicht geprüft. Auch im Tierheim gemeldet hatten sie den Kater nicht. Dachten sie doch, dass man über Social Media viel schneller den Besitzer findet. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der Kater vor neun (!) Jahren als vermisst gemeldet wurde. Wo er die Zwischenzeit war und wie viele Finder hier falsch gehandelt haben, ist unbekannt. Die ursprünglichen Besitzer waren erleichtert, dass ihr Kater noch lebt, hatten sie ihn doch tot geglaubt. Dennoch konnten sie ihn nicht mehr zurücknehmen, da sich die Lebensumstände komplett geändert hatten.

Wann aber ist nun eine Katze ein Fundtier?

Diese Frage ist nicht immer ganz leicht zu beantworten, da Katzen zum Teil größere Ausflüge um ihr Zuhause machen und natürlich auf dem Weg auch gerne Leckerbissen nehmen. Diesen „Service“ genießen Sie dann oft auch eine gewisse Zeit.

Die Tatsache, dass eine Katze mehrfach in Ihrer Nähe auftaucht, ist noch kein Zeichen dafür, dass das Tier kein Zuhause mehr hat. Deswegen gilt als Erstes zu schauen, ob die Katze gechippt und registriert ist. Auf jeden Fall ist der Finder laut Gesetz verpflichtet, die Fundkatze unverzüglich bei der zuständigen Behörde wie Ordnungsamt und Polizei und dem Tierheim oder beim Halter, wenn dieser dem Finder bekannt ist, zu melden, da er sich sonst der Unterschlagung strafbar macht.

Falls man sich unsicher ist, kann man ein Papierhalsband anfertigen, dies mit einer Nachricht versehen und so könnte man Kontakt zu dem eventuellen Besitzer aufnehmen.

Erscheinung
Walldorfer Rundschau
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Ausgabe 10/2025

Orte

Walldorf

Kategorien

Panorama
Tiere, Natur & Umwelt
von Tom-Tatze-Tierheim
08.03.2025
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