Gemeindeverwaltungsverband und Touristikgemeinschaft Oberes Schlichemtal
72355 Schömberg
Aus den Rathäusern

GVV Rentenberatung

Rentenberatungstermine 2024: Die Beratungstermine durch die Deutsche Rentenversicherung für die Verbandsgemeinden finden in den Räumlichkeiten beim...

Rentenberatungstermine 2024:

Die Beratungstermine durch die Deutsche Rentenversicherung für die Verbandsgemeinden finden in den Räumlichkeiten beim Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal, Schillerstraße 29, 72355 Schömberg, statt.

Die Rentenberatungstermine für das 2. Halbjahr 2024 werden wie folgt terminiert:

Mittwoch, 31.07.2024

Mittwoch, 14.08.2024

Mittwoch, 25.09.2024 (verschoben vom 18.09.2024)

Mittwoch, 30.10.2024

Mittwoch, 27.11.2024

Mittwoch, 11.12.2024

Hinweis:

Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

Diese kann beim Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal, Frau Bulach, Telefon: 07427/9498-22 erfolgen.

Herr Beuter, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, wird an den festgelegten Tagen die Beratung und/oder Antragstellung übernehmen. Bitte beachten Sie, dass Rentenanträge maximal ein halbes Jahr vor Rentenbeginn gestellt werden können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass durch den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal lediglich die Terminvereinbarung stattfindet. Eine Beratung oder die Beantwortung von inhaltlichen Fragen durch die Verbandsgeschäftsstelle ist nicht möglich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung in Reutlingen, Telefon: 07121/2037-0.

Merk- und Hinweisblätter stehen zum Download auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal, www.oberes-schlichemtal.de bereit.

Gemeindeverwaltungsverband

Oberes Schlichemtal

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen
Ausgabe 26/2024

Orte

Dormettingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeindeverwaltungsverband und Touristikgemeinschaft Oberes Schlichemtal
26.06.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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