Bei Veränderungen von Dach- und Bodenflächen im Außenbereich ändern sich auch die Niederschlagswassergebühren für den Haushalt. Die Niederschlagswassergebühr ist eine Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt. Entsprechend der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Öhringen ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, bei Änderungen der versiegelten Flächen eine Mitteilung an die Stadtkämmerei zu machen. Die Änderungen sind über den Erfassungsbogen versiegelte Flächen einzureichen.
Das Formular kann im Internet auf der städtischen Webseite unter www.oehringen.de/rathaus-verwaltung/online-dienstleistungen/elektronische-formulare heruntergeladen oder bei der Stadt Öhringen unter Tel. 07941 68132, angefordert werden. Im Flächenerfassungsbogen werden die Größe der Fläche, der Versiegelungsgrad (0,9/ 0,6/ 0,3) und der Zeitpunkt der Fertigstellung erfasst. Vollständig versiegelte Flächen wie Dachflächen, Beton- oder Asphaltflächen werden zu 90 Prozent angerechnet. Stark versiegelte Flächen wie Pflaster, Fliesen oder Platten ohne Fugenverguss werden mit 60 Prozent berechnet. Wenig versiegelte Flächen wie beispielsweise Gründächer, Kies oder Schotterrasen werden zu 30 Prozent angerechnet.
Die ausgefüllte Mitteilung kann postalisch bei der Stadt Öhringen, Stadtkämmerei, Marktplatz 15, 74613 Öhringen, per E-Mail steuern@oehringen.de oder per Fax 07941 68240, eingereicht werden.