Wir sind hier bei den Dimensionen, beziehungsweise Arten der Barrierefreiheit:
4. Barrierefreiheit für sinnesbeeinträchtigte Menschen umfasst alles, damit Blinde, Gehörlose oder Menschen mit Hör- und Sehschwächen uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Barrieren für sinnesbeeinträchtigte Menschen sind bei: | |
Sehschwäche | bauliche Barrieren, zum Beispiel fest installierte Hindernisse auf Gehwegen, keine taktilen Leitsysteme und so weiter |
virtuelle Barrieren, zum Beispiel Internet ist für Vorlesegeräte nur selten barrierefrei, keine Sprachansage in Aufzügen | |
Hörschwäche | Inhalte ausschließlich über Ton vermittelt (das heißt Filme und Animationen ohne Untertitel oder Audio-Beschreibungen der Videospur) |
Laut- und Schriftsprache (Für gehörlose Menschen ist die Lautsprache wie eine Fremdsprache) |
Maßnahmen zur Barrierefreiheit für sinnesbeeinträchtigte Menschen: | |
Blindenschrift (Brailleschrift) | |
Leit- und Orientierungselemente nach DIN 32984 | |
Bodenindikatoren | zur Information, Orientierung, Leitung und Warnung für Blinde/Sehbeeinträchtigte |
Sonstige Leitelemente | Geländer, Bord, Zaun, Wand, Hecke, Pflasterstruktur, Gehwegstruktur und so weiter |
Akustische Elemente | elektrische Wegemarkierungen, Kontrast des Klangverhaltens von Oberflächen |
Blindenampel mit taktilem und akustischem Signalgeber laut DIN 32981 | |
Gebärdendolmetscher | |
Filme, Fernseher, Videos mit Untertitel |
4. Soziale Barrierefreiheit verhindert Vorurteile, Klischees und andere Auffassungen gegenüber Menschen mit einer Behinderung und baut solche ab.
Soziale Barrieren sind zum Beispiel:
Maßnahmen zum Abbau sozialer Barrieren:
– Fortsetzung folgt –