Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) verlangt die Angabe der Wasserhärtebereiche, damit Sie Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den Dosierempfehlungen der Hersteller dosieren können. Die Waschmittelindustrie ist nach dem Gesetz über Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln verpflichtet, bei phosphathaltigen Produkten abgestufte Dosierungsempfehlungen für die drei Wasserhärtebereiche „weich“, „mittel“ und „hart“ anzugeben und diese auf den Verpackungen deutlich sichtbar aufzudrucken.
Die Gemeinde Ostelsheim gibt daher jährlich den Kunden die Wasserhärte und zur allgemeinen Information auch den Nitratgehalt des Trinkwassers bekannt sowie die Zusatzstoffe zur Aufbereitung des Trinkwassers. In der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert auf 50 mg pro Liter festgesetzt. Das in Ostelsheim verteilte Trinkwasser liegt nach den letzten Untersuchungsergebnissen noch weit unter dem genannten Grenzwert, wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich ist:
Härtebereich | Calcium-Carbonat mmol/l | vorliegender Grad d.H. | Nitrat mg/l | Zusatzstoffe |
mittel | 1,61 | 9,0 | 4,0 | 3 |
(Stand 06/2023)
Bei der Aufbereitung des Trinkwassers werden folgende Zusatzstoffe gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Trinkwasserverordnung verwendet:
1 = Ozon
2 = Chordioxid
3 = Natriumhypochlorit
4 = UV-Lampe
6 = EisenIII-Chlorid
9 = Halbgebrannter Dolomit
10 = Calciumcarbonat Juraperle
22 = Ultrafiltrationsanlage
Weitere Auskünfte gibt der Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung unter der Rufnummer 07052 408305.