Termine:
Nächstes Café Türmle in Korntal amMi., 19. März 2025
Nächste VdK-Beratungsstunde mit unseren Lotsen am Do., 27. Feb. 2025 um 15 Uhr in Münchingen, Bürgerstube Lamm. Anmeldung bei Angelika Lorenz: gagalorenz.al@gmail.com; Tel.: 0711-3585 5957 oder Otto.Koblinger@web.de, 07150-959795.
Härtefallregelung bei Zahnersatz
Gesetzlich Versicherte haben bei Zahnersatz einen Anspruch auf einen Festzuschuss. Versicherte mit besonders geringem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Festzuschuss. Voraussetzung für die sogenannte Härtefallregelung ist das Einkommen, damit Versicherte eine kostenfreie Regelversorgung erhalten. Gemeint ist die Standardtherapie.
Ab 2025 greift die Härtefallregelung, wenn das monatliche Bruttoeinkommen 1.498,00 Euro nicht übersteigt. Bei einem Angehörigen erhöht sich die monatliche Brutto-Einkommensgrenze auf 2.059,75 Euro. Für jeden weiteren Angehörigen um jeweils 374,50 Euro.
Bei Sozialhilfe oder Bürgergeld erfolgt keine Einkommensprüfung.
Das gilt auch für Studenten mit BAföG-Anspruch und für Bewohner von Pflegeheimen, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Tipp: Wer etwas über der Einkommensgrenze liegt, kann auch einen höheren Festzuschuss bekommen. Dieser wird dann individuell berechnet. Nachfragen lohnt sich. Wichtig ist in jedem Fall, den Härtefall vor der Zahnbehandlung bei seiner Krankenkasse zu beantragen.
Der Sozialverband VdK berät in sozialrechtlichen Fragen und vertritt mit seinen Juristen die Rechte von Behinderten, Rentnern und Pflegebedürftigen bei Streitfällen mit dem Sozialamt und Behörden. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen gibt es beim Vorsitzenden Dr. Otto Koblinger, 07150-959795.