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Härtefallregelung bei Zahnersatz / Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025

Härtefallregelung bei Zahnersatz – kostenfreie Regelversorgung Gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz benötigen, haben Anspruch auf einen...
Foto: VdK Heddesheim

Härtefallregelung bei Zahnersatz – kostenfreie Regelversorgung

Gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz benötigen, haben Anspruch auf einen Festzuschuss ihrer Krankenkasse. Versicherte mit einem besonders geringen Einkommen erhalten einen zusätzlichen Festzuschuss. Voraussetzung für diese sogenannte Härtefallregelung ist, dass die monatlichen Bruttoeinnahmen eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Mit der Härtefallregelung können Versicherte eine kostenfreie Regelversorgung erhalten. Gemeint ist hier die gesetzlich festgelegte Standardtherapie.

Im Jahr 2025 profitieren gesetzlich versicherte Menschen von der Härtefallregelung, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen die Grenze von 1.498,00 Euro nicht übersteigt. Wenn sie mit einem Angehörigen zusammenwohnen, wird eine monatliche Brutto-Einkommensgrenze von 2.059,75 Euro zugrunde gelegt. Mit jedem weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze jeweils zusätzlich um 374,50 Euro. Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Eheleute sowie familienversicherte Kinder. Bei Personen, die beispielsweise Sozialhilfe oder das Bürgergeld erhalten, erfolgt keine Einkommensprüfung. Sie fallen automatisch unter die Härtefallregelung. Das gilt auch für Studenten mit BAföG-Anspruch (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und für Bewohner von Pflegeheimen, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden.

Tipp: Wer etwas über der Einkommensgrenze liegt, kann auch einen höheren Festzuschuss bekommen. Dieser wird dann individuell berechnet. Nachfragen lohnt sich. Wichtig ist in jedem Fall, den Härtefall vor der Zahnbehandlung bei seiner Krankenkasse zu beantragen. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder bei der Zahnärztin beziehungsweise dem Zahnarzt.

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 13.03.2025 um 18 Uhr

Bürgerhaus, Vereinsraum 3. OG, Unterdorfstr. 2, 68542 Heddesheim

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen. Der Vorstand

Unser nächster VdK-Beratungstermin

findet am Donnerstag, dem 06.03.2025 von 14 bis 16 Uhr im Alten Rathaus statt. Wir beraten Sie gerne i. d. Themen: Schwerbehinderung, Rente, Pflegestufen, Hilfsmittel etc.

Tel. Anmeldung bei Herrn W. Nase (06203 45912) oder kommen Sie einfach vorbei.

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Ausgabe 10/2025

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