Bürgermeisteramt Ostelsheim
75395 Ostelsheim

Halteverbot

Absolutes Halteverbot in der Bahnhofstraße Seit Dienstag, den 15. April 2025, wurde in der Bahnhofstraße hoch bis zur Weilbergstraße...

Absolutes Halteverbot in der Bahnhofstraße

Seit Dienstag, den 15. April 2025, wurde in der Bahnhofstraße hoch bis zur Weilbergstraße einseitig ein absolutes Halteverbot – nach Verkehrsrechtlicher Anordnung durch das Landratsamt – aufgestellt.

Warum ist dies angeordnet worden?

Die Sicht für Verkehrsteilnehmer im Straßenverlauf wurde durch parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich der Bahnhofstraße (von der L183 kommend) problematisch eingeschränkt. Aufgrund dessen haben sich oft Rückstaus auf der L183 gebildet oder es wurde von Verkehrsteilnehmern sowohl mit Pkw als auch Lkw auf den Gehweg ausgewichen.

Aus diesem Grund erhielt die Gemeinde, nach einer gemeinsamen Verkehrsschau mit dem Landratsamt, die verkehrsrechtliche Anordnung, ein absolutes Halteverbot anzubringen.

Die bisherigen Verkehrszeichen bleiben bestehen. Kraftomnibusse dürfen also weiterhin die Gemeindeverbindungsstraße befahren.

Absolutes Halteverbot in der Schutzstraße

Ab dem 23. April 2025 gilt in der Schutzstraße ein beiderseitiges absolutes Halteverbot im Bereich des Kindergartens sowie links in der Bergstraße (für den Bereich an der Hausnummer 2).

Diese Maßnahme wurde beschlossen, um die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr freizuhalten.

Parken auf dem Feuerwehrhof ist nicht gestattet.

Freie Parkplätze bei der Gemeindehalle stehen Ihnen zur Verfügung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ostelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Ostelsheim
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