Das aktuelle Halteverbot hat in der kürzeren Vergangenheit für Unruhe gesorgt. In der Verkehrsschau am 24.10.2024 stand die Örtlichkeit daher erneut auf der Tagesordnung, um für die Zukunft eine möglichst sinnvolle Lösung für alle Beteiligten zu erhalten.
Auf beiden Straßenseiten wird in Zukunft ein eingeschränktesHalteverbot (ab Kreuzung Weinbergstr./M.-E.-Str. bis hinters Lädle im Ort) gelten, sodass Anwohner be- und entladen bzw. bis zu 3 Minuten halten dürfen. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt (§ 12 Abs 2 StVO). Das Parken ist hier dann nicht mehr erlaubt, da die Durchfahrt der Straße für den Lkw-Begegnungsverkehr sowie Einsatzfahrzeuge und Busse ohne Rangieren und Warten möglich sein muss. Sollte das eingeschränkte Halteverbot nicht eingehalten werden, hat das Straßenverkehrsamt des Landratsamts angekündigt, für beide Straßenseiten ein absolutesHalteverbot anzuordnen. Die Sicherheit des Verkehrs liegt im öffentlichen Interesse und hat oberste Priorität.
Parkplätze
Ihr Auto können Sie für einen Einkauf im Lädle auf der Privatfläche direkt vor dem Lädle parken. Bitte beachten Sie, dass nicht auf dem Gehweg geparkt werden darf. Des Weiteren dürfen Autos Ri. Erlenbachstr. am rechten Fahrbahnrand (Hochbord) geparkt werden, sodass ein kurzer Besuch im Lädle machbar ist.