Universitätsstadt Tübingen
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Aus den Rathäusern

Handy-Parken in Tübingen ab sofort ohne Zusatzgebühren

Wer in Tübingen die Parkgebühren mit dem Handy begleicht, muss seit dem 1. April 2024 keine Zusatzgebühren mehr zahlen. Diese Transaktionskosten der...

Wer in Tübingen die Parkgebühren mit dem Handy begleicht, muss seit dem 1. April 2024 keine Zusatzgebühren mehr zahlen. Diese Transaktionskosten der Anbieter EasyPark, mobilet, PARCO, Parkster und PayByPhone übernimmt jetzt die Universitätsstadt Tübingen. Lediglich bei Yellowbrick, dem mit Abstand kleinsten Anbieter in Tübingen, zahlen die Kund_innen weiterhin eine Servicegebühr. „Das Bezahlen mit dem Smartphone spart die lästige Suche nach Kleingeld und macht das Parken bequemer und gerechter, weil man nur für die Zeit zahlen muss, in der man tatsächlich parkt. Außerdem gibt es keine abgelaufenen Parkscheine mehr. Auf allen Parkautomaten weist ein Aufkleber auf die Anbieter fürs Handy-Parken hin. Wer seine Parkgebühren mit dem Smartphone zahlen möchte, wählt einen Anbieter aus, installiert dessen App auf dem Handy und registriert sich einmalig. Über die App werden die Parkvorgänge gestartet, beendet und minutengenau abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos und digital. Wer das Handy-Parken nicht nutzen möchte, kann die Gebühren wie bisher an einem Parkscheinautomaten oder an einer Parkuhr zahlen. Ob eine Fahrerin oder ein Fahrer ohne Parkschein im Auto die Gebühren digital zahlt, überprüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes elektronisch: Sie geben das Kfz-Kennzeichen in ein Programm auf ihrem Diensthandy ein und erfahren nach wenigen Sekunden, ob für das Auto ein Handy-Ticket gelöst wurde oder nicht. Näheres unter www.tuebingen.de/handyparken

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von Universitätsstadt Tübingen, Verwaltungsstelle Kilchberg
25.04.2024
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