Einladung zur 132. Hauptversammlung des CVJM Faurndau e.V. am Samstag, den 16. März 2024 um 19:30 Uhr im CVJM Vereinshaus
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung mit Andacht
- Bericht des Vorstandes mit Aussprache
- Berichte aus den Gruppen und Arbeitsbereichen mit Aussprache
- Ehrungen
- Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer mit Aussprache
- Entlastungen von Kassier, Vorstand und Ausschuss
- Antrag des Vorstands auf Änderung von § 6 der Satzung (Neufassung) wie folgt:
„§ 6 Leitung des Vereins: Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus bis zu 4 gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern sowie dem Kassier (vgl. § 9). Sie müssen volljährig sein. Ein Vorstandsmitglied sollte möglichst unter 30 Jahre alt sein. Die Vorstandsmitglieder geben sich intern eine Geschäftsordnung zur Zuständigkeit für einzelne Vereinsbelange. Der Vorstand soll sich in allen wichtigen Vereinsangelegenheiten mit dem Ausschuss beraten.
(2) Ein jedes Vorstandsmitglied wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt und im 1. Wahlgang mindestens 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder erhält. Im 2. Wahlgang genügt die einfache Mehrheit der Stimmen. Wiederwahl ist möglich. Die Wahlperioden von Vorstandsmitgliedern sollen nicht gleichzeitig enden.
(3) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds beruft der Ausschuss den Nachfolger/die Nachfolgerin, wenn durch das Ausscheiden nur noch ein Vorstandsmitglied verbleibt und wenn die nächste Mitgliederversammlung nicht binnen 3 Monaten stattfindet. In der nächsten Mitgliederversammlung ist Nachwahl erforderlich.
(4) Die Mitgliederversammlung und die Ausschuss-Sitzungen werden im Jahresturnus von einem Vorstandsmitglied geleitet. Alle Vorstandsmitglieder sind für die Durchführung der von diesen Organen gefassten Beschlüsse verantwortlich.
(5) Die Vorstandsmitglieder sowie der Kassier vertreten den Verein je einzeln gerichtlich und außergerichtlich.“
Ferner entsprechend redaktionelle Änderungen in § 8 Abs. 1 und Abs. 4 und Abs. 6. - Wahlen (Vorstandsmitglieder, Kassenprüfer, Ausschussmitglieder) falls zustimmender Beschluss über Ziff. 7
Wahlen (2. Vorsitzender, Kassenprüfer, Ausschussmitglieder) falls ablehnender Beschluss über Ziff. 7 - Vorschau auf 2024
- Sonstiges
Anträge sind bis spätestens Mittwoch, den6. März 2024 schriftlich beim 1. VorsitzendenTimo Wiesinger, Promenadeweg 84,73035 Göppingen einzureichen.
Alle Mitglieder und Freunde des CVJM Faurndau sind sehr herzlich eingeladen.
Wir wünschen uns eine zahlreiche Teilnahme unserer Mitglieder und freuen uns auf eine erfolgreiche Hauptversammlung!
Der Vorstand