für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 03.06.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1. Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
€
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 19.961.800 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 22.409.300 |
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -2.447.500.000 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -2.447.500.000 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 19.580.200 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 21.103.300 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -1.523.100 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.788.000 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 13.962.000 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -10.174.000 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -11.679.100 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 7.000.000 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 370.000 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 6.630.000 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -5.067.100 |
§ 2. Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),
wird festgesetzt auf 7.000.000 €
§ 3. Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 10.240.000 €
§ 4. Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000.000 €
Die Steuersätze werden festgesetzt
§ 5. Steuersätze
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H.
b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H.
der Steuermessbeträge.
Grafenau, den 04.06.2024
gez.
Martin Thüringer
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; dieser Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes und der §§ 7 bis 10 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. §§ 86, 87 und 96 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Grafenau
am 03.06.2024
folgenden Wirtschaftsplan für dasWirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 1.055.300 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 950.800 € |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 104.500 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 € |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 € |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 0 € |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 104.500 € |
2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.037.300 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 782.800 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 254.500 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.000 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.587.000 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -1.582.000 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -1.327.500 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.450.000 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 130.000 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 1.320.000 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) | -7.500 € |
§ 2 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf | 1.450.000 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), | |
wird festgesetzt auf | 620.000 € |
§ 4 Kassenkreditermächtigung | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 500.000 € |
Grafenau, 04.06.2024
gez.
Martin Thüringer
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; dieser Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Genehmigung:
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Grafenau mit Wirtschaftsplan der Wasserversorgung wurde durch Erlass des Landratsamts Böblingen vom 05.08.2024 genehmigt.
Öffentliche Auslegung:
Die Haushaltssatzung 2024 und der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 werden gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung in der Zeit vom
Montag, 30. September 2024 bis Donnerstag, 11. Oktober 2024
(je einschließlich) während den üblichen Dienststunden im Rathaus Grafenau im Büro der Gemeindekämmerin, Frau Katrin Assmann, Zimmer 204, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Grafenau, 23.09.2024
gez.
Martin Thüringer
Bürgermeister
Der Haushaltsplan der Gemeinde Grafenau in Bildern:
Einwohnerzahl
Statistik der Einwohnerentwicklung in Grafenau von 1972 - 2023 | |||||||||||||||||
1972 | 1989 | 2004 | 2006 | 2008 | 2010 | 2012 | 2014 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | ||
Döffingen | 3.261 | 3.498 | 4.459 | 4.411 | 4.452 | 4.365 | 4.431 | 4.456 | 4.713 | 4.698 | 4.742 | 4.674 | 4.697 | 4.686 | 4.728 | 4.700 | |
Dätzingen | 1.456 | 1.905 | 2.117 | 2.018 | 2.082 | 2.049 | 2.012 | 2.034 | 2.070 | 2.039 | 2.019 | 2.032 | 2.045 | 2.082 | 2.143 | 2.123 | |
Grafenau | 4.717 | 5.403 | 6.576 | 6.429 | 6.534 | 6.414 | 6.443 | 6.490 | 6.783 | 6.737 | 6.761 | 6.706 | 6.742 | 6.768 | 6.871 | 6.823 | *) |
Index | 100 % | 115 % | 139 % | 136 % | 139 % | 136 % | 137 % | 138 % | 144 % | 143 % | 143 % | 142 % | 143 % | 143 % | 146 % | 145 % |
*) lt. Fortschreibung Einwohnerwesen (KM-EWO) zum 30.06.
Haushaltsvolumen
Erträge im Ergebnishaushalt
Aufwendungen im Ergebnishaushalt
Zuschussbedarf in den einzelnen Teilhaushalten
Entwicklung Kindergartenetat
Aufwendungen pro Kindergartenplatz
Erträge pro Kindergartenplatz
Einzahlungen im Finanzhaushalt
Auszahlungen im Finanzhaushalt
Die wichtigsten Investitionen 2024 im Überblick
Bauhof (Produkt 1125.0000)
Für Ersatzbeschaffungen und ergänzende Ausstattungen werden im Haushaltsplan 2024 40.000 Euro eingeplant. U. a. sollen eine neue Gesteinsmulde, Werkzeug und Kleinmaschinen und -geräte angeschafft werden. Für den Neubau des Bauhofes wurden im Jahr 2024 rund 4,75 Mio. Euro und im Finanzierungszeitraum weitere 1,62 Mio. Euro eingestellt. Die Gemeinde hat einen Zuschuss aus dem Ausgleichsstock von insgesamt 340.000 Euro bewilligt bekommen, welcher in den Jahren 2024 - 2025 fließen wird. Ebenso wurden der Gemeinde KfW-Mittel in Höhe von 383.600 Euro bewilligt. Einen Kostenersatz in Höhe von 70.0000 Euro wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb erwartet.
Feuerwehr (Produkt 1260.0000)
Für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen der Feuerwehr wurden für das Jahr 2024 223.000 Euro eingestellt. Hier sind die Beschaffung der Hardware für den digitalen Einsatzstellenfunk eingeplant. Diese Maßnahme wird in 2024 und 2025 mit insgesamt ca. 60.000 Euro zu Buche schlagen. Gerechnet wird mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 9.500 Euro. Auch die Ersatzbeschaffung für den ELW 1 sowie für den MTW sind in 2024 und 2025 vorgesehen.
Für den Neubau des Feuerwehrhauses wurden ca. 600.000 Euro im Jahr 2024 für Ingenieurleistungen eingeplant. Ab 2025 ff sind weitere 8,62 Mio. Euro eingeplant. 410.000 Euro wurden im Rahmen des ZFeu Zuschusses zugesichert, weitere 850.000 Euro im Jahr 2021 im Rahmen des Ausgleichsstockes bewilligt. Die aktuelle Kostenberechnung für das Feuerwehrhaus hat im März 2023 Kosten von 9,4 Mio. Euro für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ergeben.
Grundschule Dätzingen (Produkt 2110.0100)
Für die Sanierung von Schulgebäuden wurde im November 2020 ein Antrag auf Förderung in Höhe von 485.000 Euro gestellt. Dieser wurde im Mai 2021 mit
474.000 Euro bewilligt. Im Jahr 2022 wurde der Umbau der Kernzeit vollzogen. Hierfür hat die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 294.000 Euro erhalten. Ab 2023 wurden die Sanierungsmaßnahmen wieder aufgenommen. Hierfür wurden für 2024 135.000 Euro eingestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung wurden weitere 750.000 Euro eingeplant. Die Abrechnung der Maßnahme muss spätestens im Dezember 2027 vollzogen werden.
Gemeinschaftsschule Döffingen (Produkt 2110.0200)
Rund 105.000 Euro stehen im Jahr 2024 für die Neuausstattung diverser Klassenzimmer und anderweitige Möblierung, eine Videoüberwachung sowie ein Winter- und Grünpflegefahrzeug zur Verfügung. Für die weitere EDV-Ausstattung werden im Jahr 2024 rund 60.000 Euro zur Verfügung gestellt. In Summe kann noch mit einem Zuschuss von rund 145.000 Euro aus dem Programm Digitalpakt Schule gerechnet werden. Für die Erneuerung der Fensterbänke und der Außenfassade, die Sanierung des Dachs und die LED-Ausstattung des Rundlings wurden für das Jahr 2024 ca. 70.000 Euro eingeplant. Das im Jahr 2018 beantragte Zuschusspaket KomSan wurde verlängert und endet nun zum 31.12.2025. Da die bewilligte Summe bereits überschritten wurde, wurde der Zuschuss bereits eingereicht. Hier erwartet die Gemeinde aktuell rund 226.000 Euro, bei Investitionskosten von 412.000 Euro.
Asylunterkünfte (Produkt 3140.0700)
Im Jahr 2023 wurde das Gebäude Dätzinger Str. 46 für die Unterbringung von mind. 40 geflüchteten Personen angemietet. Um eine sinnvolle Unterbringung zu gewährleisten und auch Familien unterbringen zu können, sind einige Umbau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Hierfür wurden 175.000 Euro für das Jahr 2024 eingeplant. Sobald die Gemeinde eine entsprechende Baugenehmigung erhält, kann hier mit dem Umbau gestartet werden. Das Objekt wurde insgesamt für fünf Jahre ab dem 01.03.2023 angemietet.
Jugendreferat (Produkt 3620.0100)
Mit dem Neubau des Bauhofs wird es auch bauliche Veränderungen am Bestandsgebäude an der Stegmühle geben. Hier ist u. a. das Jugendreferat der Gemeinde untergebracht. Mit eingeplanten 80.000 Euro im Jahr 2024 soll die Heizung des Jugendreferats erneuert werden.
Kindergarten Dätzingen (Produkt 3650.0101)
Im Haushaltsjahr 2023 wurde die Kita am Schloss weiter umgebaut und erweitert. Im September 2024 soll die neue U3 Gruppe dann öffnen können. Hierfür wurden noch im Jahr 2024 rund 2,1 Mio. Euro eingeplant. Auf der Einnahmeseite kann die Gemeinde mit Zuschüssen rechnen. Rund 597.000 Euro wurden bereits im Rahmen der Sanierungsförderung bzw. aus dem Investitionspaket Soziale Integration im Quartier (SIQ) bewilligt. Rund 136.000 Euro wurden im Rahmen des Zuschusses aus dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz bewilligt. Der Ausgleichsstockantrag 2022 mit einer Zuschusssumme in Höhe von 610.000 Euro. Ein beantragter KfW-Zuschuss wurde zurückgezogen, da dieser im Zusammenspiel mit den anderen Zuschüssen nicht optimal geeignet gewesen war.
Kindergarten Ulrichweg (Produkt 3650.0101)
Im Kindergarten Ulrichweg wurden für Tiefbaumaßnahmen im Jahr 2024 ca.
50.000 Euro für ein Vordach eingestellt. Weitere 10.000 Euro soll die Planung für die Gartengestaltung kosten und 20.000 Euro sind für die Geländegestaltung gedacht. Für 45.000 Euro soll ein großes Spielgerät ersatzbeschafft werden.
Kindergarten Mittenbühl (Produkt 3650.0101)
Im Kindergarten Mittenbühl soll im Jahr 2024 für ca. 50.000 Euro der Hang abgesichert werden. Ebenfalls soll ein Dachaufbau auf dem Spielplatz und die Schaffung von Fahrradabstellplätzen von zusammen rund 20.000 Euro vollzogen werden.
Graf-Ulrich-Bau (Produkt 4241.0000)
Aufgrund von Einsparmaßnahmen wurden vorerst alle Ansätze im Graf-Ulrich-Bau gestrichen. Ursprünglich waren hier ca. 120.000 Euro für die Fassade, das Parkett, die Fensterbänke, die Treppengeländer, die Fliesenbeläge und die Eingangstür vorgesehen. Sobald ausreichende Liquidität wieder vorliegt, müssen diese Sanierungen in Angriff genommen werden.
Wiesengrundhalle (Produkt 4241.0000)
Auch in der Wiesengrundhalle konnten nicht alle gewünschten Planansätze Berücksichtigung finden. Die Anfinanzierung des Anbaus bzw. der Erweiterung, welche der Gemeinderat am 30.03.2022 beschlossen hatte, wurden vorerst gestrichen bzw. verschoben.
Lediglich 60.000 Euro konnten für die Dachrinne, die Holzrahmen, die Netzersatzanlage (NEA) und unerwartete Maßnahmen eingestellt werden.
Sanierungsgebiete (Produkt 5210.0000)
Für Maßnahmen im Sanierungsgebiet Dätzingen II werden im Planjahr 2024 ca. 1,251 Mio. Euro eingeplant. Mit Zuschüssen kann die Gemeinde in Höhe von rund 751.000 Euro rechnen. Für das Sanierungsgebiet Ulrichstein in Döffingen sind rund 349.000 Euro, bei einem Zuschuss in Höhe von 209.000 Euro, angedacht.
Im Finanzierungszeitraum sind weitere rund 2,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Auch hier wurde aufgrund von Einsparmaßnahmen nicht alle Mittel eingestellt, welche laut Planung notwendig werden könnten.
Abwasserbeseitigung (Produkt 5380.0000)
Auch im Jahr 2024 wurde wieder für den Abwasserbereich ein hohes Budget zur Verfügung gestellt. Rund 55.000 Euro sollen hierfür für die Neuverlegung des Kanals zwischen Stegmühle und Radweg in Anspruch genommen werden. Die gesamte Maßnahme wird aktuell auf 155.000 Euro geschätzt. Die punktuelle Kanalsanierung des Flachslandenwegs soll 10.000 Euro beanspruchen. Der Kanal „Im Gässle“ soll für rund 45.000 Euro saniert werden. Für Hausanschlüsse wurden rund 10.000 Euro eingestellt. Für Kanalsanierungen laut Eigenkontrollverordnung in offener Bauweise werden im Jahr 2024 rund 130.000 Euro anfallen. Im Jahr 2024 wird eine Kapitalumlage an den Zweckverband Klärwerk in Höhe von rund 60.000 Euro notwendig.
Gemeindestraßen (Produkt 5410.0000)
Rund 930.000 Euro wurden im Bereich der Gemeindestraßen in den Plan eingestellt (Vorjahr 840.000). Darunter 250.000 Euro für den Brückenneubau Würmtal/Stegmühle, rund 145.000 Euro für barrierefreie Bushaltestellen,
110.000 Euro für die Brücke Pumpstation Kapellenberg, 85.000 Euro für die Treppensanierung Pfarrhaus Eberhardtstraße, 85.000 Euro für Im Gässle,
65.000 Euro für den Wendehammer in der Landhausstraße und 80.000 Euro für den Vollausbau im Flachslandenweg. Weitere Details siehe Investitionsprogramm.
Straßenbeleuchtung (Produkt 5410.0200)
Für die Umrüstung auf LED-Leuchten wurden im Jahr 2023 rund 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Weitere 50.000 Euro folgen in 2024. Ein Zuschuss in Höhe von 221.205 Euro wurde bewilligt. Die Ausgaben für die Umrüstung der LED-Leuchten waren auch 737.000 Euro geschätzt worden. Wie mit Vergabebeschluss am 29.03.2023 belaufen sich die Kosten nur auf ca. 560.000 Euro. Dadurch wird der Zuschuss voraussichtlich nur in Höhe von 159.000 Euro abgerufen werden. 80 % des Zuschusses wurden als Zuweisung für das Jahr 2023 eingeplant, der Rest in 2024. Der Zuschuss wurde bereits abgewickelt.
Kinderspiel- und Bolzplätze (Produkt 5510.0200)
In den letzten Jahren wurde in die Kinderspiel- und Bolzplätze wenig investiert. Seit dem Jahr 2022 sollen mindestens 50.000 Euro für Ersatzspielgeräte zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2024 werden trotz der knappen Mittel sogar 100.000 Euro für den Austausch von Spielgeräten sowie für Beschattungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Ob in den nächsten Jahren die gesetzten 50.000 Euro gehalten werden können, bleibt aktuell abzuwarten.
Wasserläufe, Wasserbau (Produkt 5520.0000)
Für die Ufersanierung des Altbaches wurden im Jahr 2024 rund 100.000 Euro sowie im Jahr 2025 weitere 100.000 Euro eingestellt. Für die Erstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens am Altbach ist die Gemeinde dem Wasserverband Würm beigetreten. Die Kosten des gesamten Beckens belaufen sich auf ca. 2,38 Mio. Euro. Die Maßnahme ist zu 70 % förderfähig. Die restlichen Kosten werden zu 15 % von der Gemeinde und zu 15 % vom Landkreis getragen. Es wird mit rund 350.000 Euro Eigenanteil gerechnet.
Wasserläufe, Wasserbau (Produkt 5520.0000)
Zwischen den Krautgärten und der Unterführung der Landstraße soll die grüne Mitte der Gemeinde neugestaltet werden. Der größte Bestandteil der naturnahen Neugestaltung ist die vorgesehene Gewässerrenaturierung der Würm. Mit insgesamt 741.000 Euro soll die Neugestaltung realisiert werden. Im Jahr 2024 sind 570.000 Euro für dieses Projekt vorgesehen. In der mittelfristigen Finanzplanung wird mit weiteren 130.000 Euro geplant. Aus dem Fond Landschaftspark Region Stuttgart wurde ein Zuschuss von 318.000 Euro bewilligt.
Bestattungswesen (Produkt 5530.0000)
Im Haushaltsjahr 2024 soll ein neuer Friedhofsmäher für rund 50.000 Euro angeschafft werden. Rund 170.000 Euro sind für neue Wege und Grabfelder gemäß Friedhofskonzeption vorgesehen. Aktuell betreibt die Gemeinde 4 Friedhofsanlagen – für die Größenordnung von Grafenau sehr umfangreich.
Landwirtschaft (Produkt 5551.0000)
Im Haushaltsjahr 2024 wurden für die Komplettsanierung des Feldweges im Gewann Brühl Döffingen 120.000 Euro unter Vorbehalt eingestellt. Weitere
20.000 Euro stehen für kleinere Sanierungsarbeiten zur Verfügung.
In der mittelfristigen Finanzplanung ist die Sanierung des Feldweges Richtung Aidlingen mit knapp 140.000 Euro sowie die Sanierung des Feldwegs im Gewann Waldäcker/Baumwiesen mit rund 250.000 Euro aus Kostengründen vorerst gestrichen worden.
Liquiditätsentwicklung
Im Haushaltsjahr 2024 wird sich die Liquidität der Gemeinde Grafenau (Ergebnis des Finanzhaushaltes = Cash Flow) wie folgt verändern:
Liquide Eigenmittel zum Jahresanfang 2024 | 11.848.819 Euro |
Veranschlagte Änderung 2024 | - 5.067.100 Euro |
Voraussichtliche Liquidität zum Jahresende 2024 | 6.781.719 Euro |
Schuldenstand
Der Schuldenstand (ohne Wasserversorgung) weist planmäßig
zum 31.12.2023 einen Betrag in Höhe von 2.619.429 Euro
aus.
Zugang / Neue Kreditaufnahme aus Ermächtigung 2024 7.000.000 Euro
Abgang / planmäßige Tilgungen - 370.000 Euro
Voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2024 9.249.430 Euro