Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 26. März 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 17.697.200 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 18.357.150 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -659.950 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -659.950 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 16.904.850 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 16.480.950 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 423.900 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 56.800 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.455.100 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 1.398.300 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -974.400 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 141.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 141.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -1.115.400 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf1.004.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf1.000.000 EUR.
Königsfeld im Schwarzwald, 26. März 2025
Fritz Link
Bürgermeister
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald am 26. März 2025 folgenden Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Königsfeld beschlossen:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Königsfeld wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen | EUR |
- Erträgen in Höhe von | 1.043.000 |
- Aufwendungen in Höhe von | 1.017.100 |
- einem Jahresgewinn in Höhe von | 25.900 |
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.043.000 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 881.900 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 161.100 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 590.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -590.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -428.900 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 497.200 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 111.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 386.200 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -42.700 |
3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von | 440.000 |
4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von | 0 |
5. mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von | 125.000 |
Königsfeld im Schwarzwald, 26. März 2025
Fritz Link
Bürgermeister
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald am 26. März 2025 folgenden Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kurbetriebe Königsfeld beschlossen:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Königsfeld wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen | EUR |
- Erträgen in Höhe von | 604.900 |
- Aufwendungen in Höhe von | 1.047.650 |
- einem Jahresverlust in Höhe von | 442.750 |
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 604.900 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 933.150 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -328.250 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 5.200 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 5.200 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -333.450 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 333.450 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 333.450 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 |
3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von | 0 |
4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von | 0 |
5. mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von | 125.000 |
Königsfeld im Schwarzwald, 26. März 2025
Fritz Link
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025, sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Kurbetriebe für das Haushaltsjahr 2025 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurden gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 07.04.2025 vorgelegt.
Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurden vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis am 17.04.2025 genehmigt.
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne 2025 liegen in der Zeit vom 28. April 2025 bis einschließlich
14. Mai 2025 im Rathaus, Zimmer 11 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Sie können den Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an Herrn Schmid, Zimmer 11.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Königsfeld im Schwarzwald, 22. April 2025
Fritz Link
Bürgermeister