Bürgermeisteramt Leutenbach
71397 Leutenbach
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Haushaltsplan

Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Gemeinde Leutenbach sowie Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Leutenbach für das Jahr 2025 I....

Haushaltsplan und Haushaltssatzung

der Gemeinde Leutenbach sowie

Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Leutenbach für das Jahr 2025

I.

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 06.02.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.im Ergebnishaushalt mit den folgenden BeträgenEUR
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

34.511.233

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

34.822.670

1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-311.437

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

50.000

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

50.000

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-261.437

2.im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

34.019.233

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

32.661.170

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

1.358.063

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.704.000

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

8.894.000

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-7.190.000

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-5.831.937

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

6.200.000

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

450.000

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

5.750.000

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-81.937

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf 6.200.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 5.900.000 Euro

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 6.500.000 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuerhebesätze werden festgesetzt

1. Für die Grundsteuer
(a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 530 v.H.
(b) für die sonstigen Grundstücke (Grundsteuer B) 200 v.H.
der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 365 v.H.
der Steuermessbeträge

II.

Der Gemeinderat hat am 06.02.2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

1.im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
1.1Gesamtbetrag der Erträge

1.716.150

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.660.350

1.3Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

55.800

2.im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

1.596.150

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

1.189.150

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

407.000

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

50.000

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.820.000

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-2.770.000

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-2.363.000

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

2.773.000

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

402.200

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

2.370.800

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

7.800

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf 2.750.000 Euro

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 Euro

III.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Leutenbach geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Leutenbach, den 17.04.2025

gez. Jürgen Kiesl

Bürgermeister

IV.

Mit Erlass vom 08.04.2025, AZ: 0.00032/Hc hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Leutenbach in seiner Sitzung vom 06. Februar 2025 beschlossenen Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 sowie des Wirtschaftsplans der Gemeindewerke Leutenbach für das Wirtschaftsjahr 2025 bestätigt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 6.200.000 Euro im Gemeindehaushalt wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Die Genehmigung erfolgt vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Einzelgenehmigung nach § 87 Abs. 4 GemO.

Die genehmigungspflichtigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.700.000 Euro im Gemeindehaushalt wurden gemäß § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.

Die vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Leutenbach in Höhe von 2.750.000,- EUR wurden nach § 87 Abs. 2 GemO i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) genehmigt.

Der vorgesehene Höchstbetrag für Kassenkredite des Eigenbetriebs Gemeindewerke Leutenbach in Höhe von 1.000.000,- EUR wurde nach § 89 Abs. 3 GemO i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 EigBG genehmigt.

V.

Nach der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke vom 05.05.2025 bis 13.05.2025, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Leutenbach, Rathausplatz 1, 3. Stock, Zimmer 305, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung bzw. des nächsten Wirtschaftsplans kann die Haushaltssatzung 2025 inkl. Haushaltsplan bzw. der Wirtschaftsplan 2025 eingesehen werden. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an Herrn Knoll, Zimmer 303 auf dem Rathaus Leutenbach.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Leute – Amtsblatt der Gemeinde Leutenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Leutenbach

Kategorien

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