Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 06.02.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. | im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 34.511.233 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 34.822.670 |
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -311.437 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 50.000 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 50.000 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -261.437 |
2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 34.019.233 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 32.661.170 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 1.358.063 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.704.000 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 8.894.000 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -7.190.000 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -5.831.937 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 6.200.000 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 450.000 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 5.750.000 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -81.937 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf 6.200.000 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 5.900.000 Euro
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 6.500.000 Euro
Die Steuerhebesätze werden festgesetzt
1. Für die Grundsteuer
(a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 530 v.H.
(b) für die sonstigen Grundstücke (Grundsteuer B) 200 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 365 v.H.
der Steuermessbeträge
Der Gemeinderat hat am 06.02.2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
1. | im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen | |
1.1 | Gesamtbetrag der Erträge | 1.716.150 |
1.2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.660.350 |
1.3 | Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 55.800 |
2. | im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen | |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 1.596.150 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 1.189.150 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 407.000 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 50.000 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.820.000 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -2.770.000 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -2.363.000 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 2.773.000 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 402.200 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 2.370.800 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 7.800 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird festgesetzt auf 2.750.000 Euro
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 Euro
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Leutenbach geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Leutenbach, den 17.04.2025
gez. Jürgen Kiesl
Bürgermeister
Mit Erlass vom 08.04.2025, AZ: 0.00032/Hc hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Leutenbach in seiner Sitzung vom 06. Februar 2025 beschlossenen Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 sowie des Wirtschaftsplans der Gemeindewerke Leutenbach für das Wirtschaftsjahr 2025 bestätigt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 6.200.000 Euro im Gemeindehaushalt wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Die Genehmigung erfolgt vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Einzelgenehmigung nach § 87 Abs. 4 GemO.
Die genehmigungspflichtigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.700.000 Euro im Gemeindehaushalt wurden gemäß § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.
Die vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Leutenbach in Höhe von 2.750.000,- EUR wurden nach § 87 Abs. 2 GemO i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) genehmigt.
Der vorgesehene Höchstbetrag für Kassenkredite des Eigenbetriebs Gemeindewerke Leutenbach in Höhe von 1.000.000,- EUR wurde nach § 89 Abs. 3 GemO i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 EigBG genehmigt.
Nach der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke vom 05.05.2025 bis 13.05.2025, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Leutenbach, Rathausplatz 1, 3. Stock, Zimmer 305, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung bzw. des nächsten Wirtschaftsplans kann die Haushaltssatzung 2025 inkl. Haushaltsplan bzw. der Wirtschaftsplan 2025 eingesehen werden. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an Herrn Knoll, Zimmer 303 auf dem Rathaus Leutenbach.