Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Gemeinde Kupferzell
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.3.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 25.555.200 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -27.543.500 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.988.300 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.988.300 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 24.407.600 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -24.724.750 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -317.150 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.918.600 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -7.569.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -3.650.400 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -3.967.550 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -232.100 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -232.100 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -4.199.650 |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0 EUR.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 5.600.000 EUR.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000 EUR.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeinde Kupferzell sind in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 15.10.2024 festgesetzt ab 1.1.2025
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
|
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 340 v. H. |
der Steuermessbeträge; | ||
2. | für die Gewerbesteuer auf | 390 v.H. |
der Steuermessbeträge. |
Hinweise zur Haushaltssatzung
1. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
2. Das Landratsamt Hohenlohekreis hat mit Erlass vom 11.4.2025, Az.: 12.1-902.41/Pü, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 gemäß § 121 Abs.2 GemO bestätigt. Der vorgelegte Haushalt 2025 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
3. Gemäß § 81 Abs. 3 GemO wird die Haushaltssatzung 2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushalt 2025 mit seinen Bestandteilen und Anlagen liegt in der Zeit vom 22.4.2025 bis 30.4.2025 während den üblichen Dienstzeiten im Rathaus Kupferzell, Flur 2.OG, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auch nach diesem Datum steht er auf der Internetseite der Gemeinde unter www.kupferzell.de/rathaus-service/finanzen zur Verfügung.
Kupferzell, 14.4.2025
gez. Christoph Spieles, Bürgermeister