Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 25.02.2025, geändert mit Beitrittsbeschluss vom 29.04.2025, die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
im Ergebnishaushalt mit den folgenden BeträgenEuro
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 14.121.596 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | - 16.811.309 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis(Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - 2.689.713 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 537.285 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0,00 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis(Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 537.285 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | - 2.152.428 |
im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 13.608.966 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | - 15.431.769 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | - 1.822.803 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.411.900 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | - 6.299.759 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | - 1.887.859 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | - 3.710.662 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | - 170.324 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | - 170.324 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | - 3.880.986 |
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 Euro
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf670.000 Euro
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf2.000.000 Euro
Neuhausen, 30.04.2025
gez. Dr. Sabine Wagner, Bürgermeisterin
Das Landratsamt Enzkreis hat mit Schreiben vom 08.04.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt und den Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen genehmigt.
Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 GemO mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan 2025 in der Zeit von Mittwoch, 30.04.2025, bis einschließlich Freitag, 09.05.2025, während der üblichen Öffnungszeiten im Foyer des Rathauses Neuhausen zur Einsicht ausliegt.