Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
75242 Neuhausen
Aus den Rathäusern

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 25.02.2025,...

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 25.02.2025, geändert mit Beitrittsbeschluss vom 29.04.2025, die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

im Ergebnishaushalt mit den folgenden BeträgenEuro

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

14.121.596

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

- 16.811.309

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis(Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 2.689.713

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

537.285

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0,00

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis(Saldo aus 1.4 und 1.5) von

537.285

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 2.152.428

im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

13.608.966

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

- 15.431.769

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

- 1.822.803

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.411.900

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 6.299.759

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 1.887.859

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 3.710.662

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0,00

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 170.324

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

- 170.324

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 3.880.986

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf670.000 Euro

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf2.000.000 Euro

Neuhausen, 30.04.2025

gez. Dr. Sabine Wagner, Bürgermeisterin

Das Landratsamt Enzkreis hat mit Schreiben vom 08.04.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt und den Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen genehmigt.

Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 GemO mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan 2025 in der Zeit von Mittwoch, 30.04.2025, bis einschließlich Freitag, 09.05.2025, während der üblichen Öffnungszeiten im Foyer des Rathauses Neuhausen zur Einsicht ausliegt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Neuhausen

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto