Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 07.04.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 15.675.943 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 16.943.067 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | -1.267.124 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | -1.267.124 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 15.245.689 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 15.367.764 |
2.3 Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | -122.075 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 616.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 6.442.766 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -5.826.266 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -5.948.341 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) | -5.948.341 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde am 16.04.2025 vorgelegt.
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 24.04.2025 Nr. 11/902.41/Bl die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 nach § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestätigt
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 05.05.2025 bis zum 13.05.2025 im Erdgeschoss des Rathauses, Rathausplatz 18, 74388 Talheim, öffentlich aus. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Finanzverwaltung der Gemeinde Talheim.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Talheim, 02.05.2025
Rainer Gräßle Bürgermeister