Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23. Januar 2025 folgende Haushaltssatzung 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 6.683.839
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 7.175.073
1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -491.234
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -491.234
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6.493.577
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 6.686.491
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von -192.914
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.061.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.755.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.694.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.886.914
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.600.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 44.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 1.556.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -330.914
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.600.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 10.196.500 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Nachrichtlich: Hebesätze
Die Steuersätze (Hebelsätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 710 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 236 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 360 v. H.
der Steuermessbeträge.
Kaisersbach, den 23.Januar 2025
Michael Clauss
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde am 5. Februar 2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile wurden vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis genehmigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 17.04.2025 bis 02.05.2025 (je einschließlich) während der Dienststunden nach § 81 Absatz 3 GemO im Rathaus Kaisersbach, 1. Stock, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach öffentlich aus.