ZWECKVERBAND HOCHWASSERSCHUTZ WEISSACHER TAL
I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 14.12.2004
i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 14. November 2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2 0 2 5 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 270.580 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | - 270.580 € |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 0 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 € |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 € |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 0 € |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) | 0 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 253.080 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | - 245.680 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 7.400 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 973.358 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 1.520.000 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | - 546.642 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo 2.3 und 2.6) | - 539.242 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen | 680.000 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen | - 147.358 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 532.642 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo 2.7 und 2.10) | - 6.600 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 680.000 €
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 €
§ 4
Die Verbandsumlagen für das Haushaltsjahr 2025 werden wie folgt festgesetzt:
Ergebnis- haushalt | Finanz- haushalt | Summe | |
- Betriebskostenumlage - | 150.750 € | 150.750 € | |
- Zinsumlage - | 40.330 € | 40.330 € | |
- Tilgungsumlage - - Kapitalumlage - | 147.358 € | 147.358 € | |
Summen: | 191.080 € | 147.358 € | 338.438 € |
Weissach im Tal, den 12.03.2025
gez.
Patrizia Rall
Verbandsvorsitzende
II.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Kommunalamt – hat mit Erlass vom 05.03.2025, AZ: 0.0032/Hc, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan 2025 bestätigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 wird in der Zeit von
Montag, den 24. März 2025 bis Dienstag, den 01. April 2025
- je einschließlich –
in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Hochwasserschutz Weissacher Tal, Place de Marly 1, 71554 Weissach im Tal, Zimmer 2.1 (im Bildungszentrum Weissacher Tal), zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt (§ 81 Abs. 4 GemO).
III. Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Hochwasserschutz Weissacher Tal geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.