Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark Unteres Kochertal (GIK)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von §§ 18 und 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. d. F. vom 16. September 1974 (GesBl. S. 408) sowie von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 4. April 2023 (GesBl. S. 137, 142) und von § 17 der Verbandssatzung vom 7.12.2023 hat die Verbandsversammlung am 5.12.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 134.600 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -134.600 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 134.200 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -133.700 |
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 500 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 852.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -3.140.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -2.288.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -2.287.500 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.640.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 1.640.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -647.500 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf:
1.640.000 Euro.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf:
0 Euro.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:
100.000 Euro
§ 5 Umlagen
Die Verbandsumlagen werden vorläufig mit folgenden Beträgen festgesetzt:
1 Betriebskostenumlage mit 101.000 Euro
2 Zinsumlage mit 32.800 Euro
Neuenstadt a. K., 5.12.2024
Verbandsvorsitzender
Andreas Konrad
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Verband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 11.12.2024, AZ 11/902.41/Brü, die Gesetzmäßigkeit der vorstehenden Haushaltssatzung bestätigt. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 werden in der Zeit
vom 7.1. bis 15.1.2025 (je einschließlich)
im Rathaus der Stadt Neuenstadt, Kämmerei, Zimmer Nr. 17, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.