Das Landratsamt hat mit Erlass vom 10.03.2025 Nr. L-02/902.41 gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes für die Wasserversorgung der Gemeinde Erdmannhausen vom 02.02.2025 bestätigt.
Nach § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung sind die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Erdmannhausen öffentlich bekanntzumachen und an 7 Tagen öffentlich auszulegen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 liegen ab Montag, 28.04.2025 bis einschließlich Mittwoch, 07.05.2025 im Bürgermeisteramt Erdmannhausen, Zimmer 33 (2. OG) während der üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme durch die Bürger und Abgabepflichtigen aus.