I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit Erlass vom 16.04.2025 wurde durch das Landratsamt Esslingen die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestätigt.
Weiterhin wurde die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Kulturzentrum sowie Wasserversorgung Baltmannsweiler gemäß § 121 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG in Verbindung mit § 81 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestätigt.
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
25.03.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 16.146.992 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -17.483.484 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.336.492 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von | 0 |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von | -1.336.492 |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | 0 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | -1.336.492 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 15.724.754 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -15.611.828 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 112.926 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.487.960 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -2.533.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -1.045.040 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -932.114 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -88.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -88.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 1.020.114 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 130.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.600.000 EUR.
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden lt. Hebesatzsatzung vom 19.11.2024 wie folgt festgesetzt:
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 350 v.H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 175 v. H. |
der Steuermessbeträge; | ||
2. | für die Gewerbesteuer auf | 370 v.H. |
der Steuermessbeträge. |
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausfertigungsvermerk
Ausgefertigt am 25.03.2025
Simon Schmid
Bürgermeister
Auf Grund von § 14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 25.03.2025 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kulturzentrum für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest:
1. | Erfolgsplan | Euro |
1.1 | Gesamtbetrag der betrieblichen Erträge von | 74.620 |
1.2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen von | -367.406 |
1.3 | Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | -292.786 |
1.4 | nachrichtlich: | |
Vorauszahlungen der Gemeinde auf spätere Fehlbetragsabdeckung | 150.000 | |
Vorauszahlungen an die Gemeinde auf spätere Überschussabführung | 0 | |
2. | Liquiditätsplan | |
2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 64.620 |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | -281.220 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | -216.600 |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -25.000 |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -25.000 |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -241.600 |
2.8 | Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 358.326 |
2.9 | Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | -8.000 |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 350.326 |
2.11 | Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 108.726 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 800.000 EUR.
Baltmannsweiler, den 25.03.2025
Gez.
Simon Schmid
Bürgermeister
Auf Grund von § 14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 25.03.25 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest:
1. | Erfolgsplan | Euro |
1.1 | Gesamtbetrag der betrieblichen Erträge von | 682.247 |
1.2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen von | -661.247 |
1.3 | Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 21.000 |
1.4 | nachrichtlich: | |
Vorauszahlungen der Gemeinde auf spätere Fehlbetragsabdeckung | 0 | |
Vorauszahlungen an die Gemeinde auf spätere Überschussabführung | 0 | |
2. | Liquiditätsplan | |
2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 672.500 |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | -575.757 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 96.743 |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -53.000 |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -53.000 |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 43.743 |
2.8 | Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 |
2.9 | Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | -24.200 |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | -24.200 |
2.11 | Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.8) | 19.543 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR.
Baltmannsweiler, den 25.03.2025
Gez.
Simon Schmid
Bürgermeister
Der Haushaltsplan mit Wirtschaftsplänen 2025 liegt gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 28.04. – 08.05.2025 je einschließlich, während der üblichen Dienststunden im Rathaus Baltmannsweiler öffentlich auf.
Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an folgende E-Mail-Adresse s.steiner@baltmannsweiler.de
gez.
Simon Schmid
Bürgermeister