Gemeinde Baltmannsweiler
73666 Baltmannsweiler
Aus den Rathäusern

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 mit Wirtschaftsplänen 2025 für den Eigenbetrieb Kulturzentrum Baltmannsweiler und den Eigenbetrieb Wasserversorgung Baltmannsweiler

I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr...

I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mit Erlass vom 16.04.2025 wurde durch das Landratsamt Esslingen die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestätigt.

Weiterhin wurde die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Kulturzentrum sowie Wasserversorgung Baltmannsweiler gemäß § 121 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG in Verbindung mit § 81 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestätigt.

II. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am

25.03.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

16.146.992

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-17.483.484

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.336.492

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von

-1.336.492

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

-1.336.492

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

15.724.754

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-15.611.828

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

112.926

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.487.960

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-2.533.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.045.040

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-932.114


2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-88.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-88.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

1.020.114

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 130.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.600.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden lt. Hebesatzsatzung vom 19.11.2024 wie folgt festgesetzt:

1.für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

175 v. H.

der Steuermessbeträge;

2.für die Gewerbesteuer auf

370 v.H.

der Steuermessbeträge.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausfertigungsvermerk

Ausgefertigt am 25.03.2025

Simon Schmid

Bürgermeister

III. Wirtschaftsplan für das Kulturzentrum Baltmannsweiler für das Wirtschaftsjahr 2025

Kulturzentrum Baltmannsweiler

Festsetzungsbeschluss

Auf Grund von § 14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 25.03.2025 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kulturzentrum für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

1.Erfolgsplan

Euro

1.1Gesamtbetrag der betrieblichen Erträge von

74.620

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen von

-367.406

1.3Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-292.786

1.4nachrichtlich:

Vorauszahlungen der Gemeinde auf spätere Fehlbetragsabdeckung

150.000

Vorauszahlungen an die Gemeinde auf spätere Überschussabführung

0

2.Liquiditätsplan

2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

64.620

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

-281.220

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

-216.600

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-25.000

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

-25.000

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-241.600

2.8Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

358.326

2.9Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-8.000

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

350.326

2.11Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

108.726

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 800.000 EUR.

Baltmannsweiler, den 25.03.2025

Gez.

Simon Schmid

Bürgermeister

IV. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Baltmannsweiler für das Wirtschaftsjahr 2025

Wasserversorgung Baltmannsweiler

Festsetzungsbeschluss

Auf Grund von § 14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 25.03.25 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

1.Erfolgsplan

Euro

1.1Gesamtbetrag der betrieblichen Erträge von

682.247

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen von

-661.247

1.3Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

21.000

1.4nachrichtlich:

Vorauszahlungen der Gemeinde auf spätere Fehlbetragsabdeckung

0

Vorauszahlungen an die Gemeinde auf spätere Überschussabführung

0

2.Liquiditätsplan

2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

672.500

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

-575.757

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

96.743

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-53.000

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

-53.000

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

43.743

2.8Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

2.9Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-24.200

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

-24.200

2.11Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.8)

19.543

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR.

Baltmannsweiler, den 25.03.2025

Gez.

Simon Schmid

Bürgermeister

V. Auflegung

Der Haushaltsplan mit Wirtschaftsplänen 2025 liegt gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 28.04. – 08.05.2025 je einschließlich, während der üblichen Dienststunden im Rathaus Baltmannsweiler öffentlich auf.

Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an folgende E-Mail-Adresse s.steiner@baltmannsweiler.de

gez.

Simon Schmid

Bürgermeister

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